AGB zu lang und unverständlich: Verbraucherschützer mahnen PayPal ab

20. Februar 2018
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Mann schaut ungläubig und verständnislos auf Bildschirm

Rund 80 Minuten reine Lesezeit müsste man aufbringen, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal komplett durchzulesen. Und das nur, sofern das Regelwerk keine inhaltlichen Fragen aufwirft. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sieht darin einen Wettbewerbsverstoß zulasten der Verbraucher. Deshalb hat sie PayPal nun abgemahnt und unter Androhung gerichtlicher Schritte eine Neufassung der Geschäftsbedingungen bis Ende Februar gefordert.

Die AGB des Zahlungsdienstleister erstrecken sich in ausgedruckter Version auf 80 DIN A4-Seiten, was ca. 24 Metern (!) Papier entspricht. Beim vzbz ist man sich einig, dass es Verbrauchern unzumutbar ist, die Zeit aufzubringen, das alles zu lesen. Hinzu komme, dass der Inhalt schwer verständlich sei. Die verklausulierten Sätze, die teilweise über 100 Wörter fassen, dürften den Zeitaufwand noch deutlich erhöhen. Befragungen in der Vergangenheit ergaben, dass der Durchschnitts-Konsument gerade einmal 5 Minuten opfern würden, um AGB zu studieren. Für die Verbraucherschützer ist klar: hier liegt ein Verstoß gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz vor. Dieser besagt, dass Nutzungsbedingungen so formuliert sein müssen, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten daraus klar ergeben.

Erst im Januar hatte PayPal seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen neugefasst, nun fordert der vzbv eine erneute Änderung. Dem Online-Bezahldienst wurde eine Frist bis Ende Februar gesetzt – bei Nichteinhaltung drohen die Verbraucherschützer vor Gericht zu ziehen. Das Unternehmen prüfe nun die Angelegenheit, wolle sich laut einer Sprecherin jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht weiter äußern. In Deutschland nutzen knapp 19 Millionen Personen PayPal.

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