Airbnb von EU-Kommission abgemahnt: Anpassung der Geschäftsbedingungen und Preis-Transparenz gefordert

24. August 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1446 mal gelesen
0 Shares
Ein Schlüsselanhänger auf dem Zimmer frei steht und ein Bett mit schlafender Person abgebildet ist

Die EU-Kommission hat das amerikanische Unternehmen Airbnb abgemahnt, weil es gegen diverse europarechtliche Vorschriften verstoße. Es mangele insbesondere an ausreichender Preistransparenz und Geschäftsbedingungen nach europäischem Rechtsstandard. Längst ist aus der ursprünglichen Idee, Reisende für eine Zeit in seinem Eigenheim aufzunehmen, eine boomende Geldmaschinerie und die größte Konkurrenz für die Hotelbranche geworden. Nun hat der Online-Gigant bis Ende August Zeit, Lösungen zu präsentieren.

Kennzeichnung gewerblich handelnder Anbieter

Homesharing, das Prinzip, dem Airbnb zugrunde liegt, soll für Reisende eine günstige Übernachtungsmöglichkeit, für die „Sharer“ ein kleines Taschengeld und gute Gesellschaft bieten. Nach dem zehnjährigen Bestehen des Online-Marktplatzes für Übernachtungen ist davon nicht mehr viel übrig. Gedacht für private Anbieter, tummeln sich immer mehr Inserate gewerblich handelnder Wohnungsvermieter – eine Unterscheidung ist für den Verbraucher meist nicht ersichtlich. Dies ist jedoch von ganz erheblichem Interesse, da unterschiedliche Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sind. Hier fordert die EU-Kommission eine klare Kennzeichnung gewerblicher Angebote: „Manchmal vergessen die großen, digitalen Player ihre Verantwortung. Und das ist auch die Geschichte von Airbnb“, so Vera Jourová, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz.

Mehr Preistransparenz

Ein weiteres Problem, das die EU-Kommission rügt, ist die undurchsichtige Preispolitik der Website. Sucht der Kunde nach einer Übernachtungsmöglichkeit in einer bestimmten Stadt, wird auf der Suchergebnis-Seite ein Preis angezeigt, der jedoch meist unvollständig ist. Weder die standardmäßige Airbnb Service-Gebühr, noch etwaige lokale Übernachtungssteuern sind enthalten. Für den tatsächlichen Gesamtpreis muss der Kunde bis zur Buchungsseite vordringen. Damit soll nun Schluss sein. Zusätzlich anfallende Kosten müssten direkt auf der Such-Seite angezeigt werden, falls diese nicht abschließend berechnet werden können, muss zumindest ein Hinweis erfolgen.

AGB verbraucherrechtskonform gestalten

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen Nachbesserung, weil sie europäischem Verbraucherrecht nicht entsprechen. So kann Airbnb beispielsweise nicht einseitig entscheiden, welche Bedingungen nach einer Vertragsauflösung weiter Wirkung entfalten oder im Falle persönlicher Schäden Verbraucher ihres grundlegenden Rechts berauben, den Unterbringungsanbieter zu verklagen. Auch eine Irreführung von Kunden, indem ein Gericht angerufen wird, „das sich nicht im Wohnsitzmitgliedsstaat des Verbrauchers befindet“, ist unzulässig. Die Behörden fordern zudem einen klickbaren Link zu einer Online-Streitbeilegungs-Plattform.

Das Unternehmen hat nun bis Ende August, um genaue Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a