Amazon ändert Geschäftsbedingungen zugunsten der Marketplace-Händler

17. Juli 2019
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Pakete werden mit roten und blauen Luftballons transportiert

Marketplace-Händler bei Amazon haben Grund zur Freude! Das US-Unternehmen hat auf Druck des Bundeskartellamts angekündigt, umfangreiche Änderungen an den Geschäftsbedingungen mit ihren Händlern vorzunehmen. Dadurch werden den Amazon-Händlern mehr Rechte eingeräumt. Im Gegenzug wird das im November 2018 eingeleitete Missbrauchsverfahren eingestellt.

Nachdem sich zahlreiche Händler über zu strenge Haftungsregeln, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten und einbehaltene oder verzögerte Zahlungen beschwerten, leiteten die deutschen Wettbewerbshüter im November 2018 ein sogenanntes Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein. Dabei sollte geprüft werden, ob Amazon seine Marktposition zulasten der auf dem Markt tätigen Händler ausnutzt.

Die Marketplace-Händler sind für den US-Konzern immens wichtig, da von ihnen, nach eigenen Angaben, 58 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen. Daher kommt das US-Unternehmen den Händlern nun entgegen und ändert die bisher einseitigen Regeln. Die global gültigen Änderungen treten zum 16. August 2019 in Kraft. Privatpersonen brauchen sich jedoch keine Sorgen um rechtliche Neuerungen zu machen, denn die bevorstehenden Änderungen betreffen nur das Binnenverhältnis zwischen Amazon und Drittanbietern.

Änderungen im Kündigungsrecht

Nach aktueller Rechtlage hat Amazon ein unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung und Sperrung von Konten der Händler. Nach dem modifizierten Kündigungsrecht gilt künftig bei ordentlichen Kündigungen eine 30-Tage-Frist. Zudem muss Amazon die Händler bei außerordentlichen Kündigungen informieren und darüber hinaus die Maßnahme begründen.

Klageweg wird vereinfacht

Geändert wurde auch der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Drittanbietern und dem US-Unternehmen. Derzeit müssen Händler Klage bei einem Gericht in Luxemburg einreichen, dies könnte einige Mittelständler davon abgehalten haben, Klage gegen Amazon einzureichen. Ab dem 16. August können auch deutsche Gerichte zuständig sein. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Reduzierung der Geheimhaltungspflicht

Bisher durften sich Händler nur über eine Geschäftsbeziehung mit Amazon äußern, wenn das US-Unternehmen dies ausdrücklich erlaubt hatte. Diese Klausel wird aus den Geschäftsbedingungen weitgehend entfernt werden.

Ein Erfolg für das Bundeskartellamt

Kartellamtschef Andreas Mundt ist zufrieden gestimmt: „Für die auf dem Amazon Marketplace tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt.“

Allerdings sind durch die Einigung mit dem Bundeskartellamt bei weitem noch nicht alle Probleme des US-Konzerns in Europa beseitigt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager prüft unter anderem, ob sich Amazon einen Vorteil dadurch verschafft, dass der Konzern als Plattform-Betreiber Daten von Händlern auswertet, um aussichtsreiche Geschäftsbereiche zu erkennen und dort andere Anbieter zu schlagen. Vestager plant im Zuge dessen ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Amazon zu eröffnen.

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