Autohersteller verliert Markenrechtsstreit um Modellbezeichnung
Gericht untersagt Verwendung des Namenszusatzes
Das LG München I hat nun mit seinem Urteil die Befürchtungen des Autoherstellers Audi bekräftigt. Da Audi Modelle mit dem Zusatz „S6“ und „S8“ vertreibt, könne laut Gericht eine Verwechslungsgefahr mit den Nio-Modellen „ES6“ und „ES8“ angenommen werden. Die Verwendung des zusätzlichen Buchstaben „E“ sei lediglich ein allgegenwärtiger Hinweis auf ein Elektromodell und biete keine hinreichende Unterscheidungsgrundlage. Verbraucher könnten deshalb annehmen, es handle sich um eine Elektroversion des Audi-Modells S6 oder S8 und der zusätzliche Buchstabe sei lediglich ein Hinweis auf den Motortyp.
Als Folge wurde dem chinesischen Hersteller jetzt untersagt, weiterhin für benannte Modelle zu werben. Ein herber Rückschlag für Nio, welcher seine Modelle bisher nur in China und Norwegen vertrieb und in Zukunft auch in Deutschland aktiv werden wollte. Der in der Werbung zu sehende Firmenname wurde bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Da es sich bei dem angegriffenen Zeichen um eine Kfz-Typenbezeichnung handle, welche im Automobilbereich als eigenständige Marke im Sinne einer Zweitmarke anzusehen sei, geht das Gericht davon aus, dass dem gezeigten Firmennamen keine weitere Beachtung geschenkt werden müsse.
Nio plant Rechtsmittel einzulegen
Der chinesische Autohersteller hatte bereits vor Verkündung des Urteils angegeben, man werde bei einer Niederlage in erster Instanz sehr wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Audi begrüßt die Entscheidung des LG München I und den damit einhergehenden Schutz seiner Marke. Die benannten Modelle haben sowohl für den Hersteller als auch für die Kunden ikonischen Charakter. Der Schutz des damit verbundenen, wertvollen geistigen Eigentums sei für Audi daher selbstverständlich.
Der Streit zwischen den beiden Autoherstellern geht zurück auf eine Klage seitens Audi vom Oktober 2021. Audi hatte Nio damals auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Nio hatte eine Markenrechtsverletzung bestritten und deutlich gemacht, dass es sich bei den umstrittenen Modellen um unterschiedliche Fahrzeugtypen handle. So seine die Modelle Nios´ SUV-Fahrzeuge, die von Audi jedoch Limousinen.
Im Herbst letzten Jahres ist Nio mit vorerst anderen Modellen auf dem deutschen Markt angekommen. Auch wenn sich der Anteil chinesischer Autohersteller auf dem deutschen Markt noch im Promillebereich bewegt, können sich einige deutsche Audi-, BMW- oder Mercedesfahrer schon vorstellen, auf ein chinesisches Modell zu wechseln.