Axel-Springer-Verlag siegt im Urheberrechtsrechtsstreit gegen Adblocker

07. März 2018
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Schriftzug Adblocker mit rotem Schloss

Der Axel-Springer-Verlag konnte sich gegen eine Schweizer Firma durchsetzen, die den Adblocker „Admop“ im iTunes-Store angeboten hatte. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich iPhonso zuletzt dazu bereit erklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ihr Produkt wurde sodann aus dem iTunes-Store entfernt. Ungeklärt bleibt jedoch weiterhin, ob der sogenannte DOM-Baum einer Website urheberrechtlich geschützt sein kann.

Das Schweizer Unternehmen iPhonso hatte einen neuartigen Adblocker entwickelt, nachdem Apple Inhaltefilter für die mobile Version des Webbrowsers „Safari“ zugelassen hatte. Dem Axel-Springer-Verlag passte dies allerdings so gar nicht, da nun Werbeeinblendungen, unter anderem auf welt.de, nicht mehr angezeigt bzw. verdeckt wurden.

Das Verlagshaus hatte vor dem Oberlandesgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Schweizer Firma iPhonso beantragt. Konkret wurde dem Unternehmen vorgeworfen, ihr neu entwickelter Adblocker mit dem Namen „Admop“ verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, da er Werbung blockiere und somit unzulässig in den Medienmarkt eingreife.

Darüber hinaus argumentierte das Verlagshaus mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht: Nicht nur Texte und Bilder der redaktionellen Angebote seien geschützt, sondern das Gesamtprodukt zuzüglich der eingeblendeten Werbung. So verhindere „Admop“ nicht nur mittels Blacklists, dass als Werbung erkannte Inhalte geladen würden, sondern blockiere auch eigentlich zugelassene Werbung, indem Befehle im sogenannten „DOM-Baum“ überschrieben würden.

Bei diesem „DOM-Baum“ bzw. dem „Document Object Model“ handelt es sich um die Schnittstelle zwischen HTML und dynamischem JavaScript. Der Browser erhält die Website zunächst als bloßen Text in der Auszeichnungssprache HTML. Während der Browser diesen Code empfängt, verarbeitet er ihn Stück für Stück und führt den HTML-Code in eine Objektstruktur. Diese Objektstruktur besteht aus verschiedenen, baumartig aufgebauten und miteinander verbundenen Knoten, dem DOM-Baum.

Die Beklagtenseite argumentierte vor allem damit, dass dieser DOM-Baum lediglich eine automatisiert erstellte technische Datei sei, an dem kein Urheberrecht begründet werden könne. Auch überschreibe „Admop“ keinen Code der Website, sondern priorisiere nur die Anweisung „display: none“, um die Darstellung so den Nutzerwünschen anzupassen. In den Arbeitsablauf des Browsers werde allerdings nicht eingegriffen. Darüber hinaus sei dieser Priorisierungswunsch vom Axel-Springer-Verlag hinzunehmen, da auch er die Wünsche seiner Kunden zu beachten habe.

Allerdings stieß diese Argumentationskette beim 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg nicht auf Zustimmung. Hiernach hätten auch die Programmierer des DOM-Baums eine genaue Vorstellung davon, wie diese Datei auf dem Rechner des Nutzers aussähe. Nicht final entschieden wurde allerdings darüber, ob die App eine unzulässige und gezielte Behinderung des Axel-Springer-Verlags erzeuge.

Da sich die Schweizer Firma dem Kostenrisiko nicht aussetzen wollte, gab sie eine Unterlassungserklärung ab. Admop war bereits zuvor aus dem iTunes-Store entfernt worden und wird in Zukunft auch nicht mehr veröffentlicht. Allerdings war die Nachfrage seither ohnehin stark zurückgegangen.

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