Beratungen des Bundesrats über Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs

15. Oktober 2018
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Plenum im Parlament

Das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai dieses Jahres war besonders für viele kleine und mittelständische Unternehmen Grund zur Sorge. Denn diese befürchteten Abmahnwellen auch wegen nur kleinster Verstöße gegen die neue Verordnung. Diesen und anderen Sorgen soll nun durch ein Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs entgegengewirkt werden. Dem Bundesrat liegen hierzu derzeit mehrere Gesetzesentwürfe zur Beratung vor. Doch werden die Kleinunternehmen erneut im Regen stehen gelassen, wie Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback einen der Entwürfe kritisierte?

Gesetzesentwurf der Regierung

Eine Gesetzesinitiative wurde von dem Bundesjustizministerium nach Aufforderung des Deutschen Bundestags vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen zu stellen, sowie den finanziellen Anreiz für Abmahnungen zu verringern, beispielsweise durch eine Höchstgrenze von Vertragsstrafen. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll durch diverse Änderungen in Gesetzen, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) vorgenommen werden.

Bayrischer Gesetzesentwurf

Unter erheblicher Kritik des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, hat Bayern im Plenum des Bundesrates nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt.

Der Gesetzesentwurf der Regierung biete nicht genügend Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die kleinen und mittleren Unternehmen, so der bayerische Justizminister. Besonders in Bezug auf Verstöße gegen die DSGVO fehle eine ausdrückliche Regelung. Genau dieser Bereich sei es jedoch, der den Unternehmen Sorge bereite. Außerdem setze der bayerische Entwurf zwingendes EU-Recht um.

Die bayerische Gesetzesinitiative will sicherstellen, dass nur bestimmte Verbraucherschutzverbände, die die zusätzlichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, abmahnberechtigt sind. Außerdem soll eine Abmahnung wegen einer lediglich an formellen Fehlern leidende Datenschutzerklärung auf der Homepage eines Unternehmens ausgeschlossen sein. Außerdem soll keine Abmahnmöglichkeit bestehen, wenn die Daten allein zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden; es muss sich vielmehr um eine kommerzielle Datennutzung handeln.

Diese Einschränkungen sollen durch „Anpassungen im Zivilrecht“ umgesetzt werden, durch die das Datenschutzrecht ausdrücklich nicht mehr dem Anwendungsbereich des UWG unterliegt.

Chancen der Gesetzentwürfe

Da Bayern eine sofortige Sachentscheidung beantragt hat, bei der von weiteren Beratungen in den Ausschüssen abgesehen wird, soll der bayerische Gesetzentwurf noch einmal dem Bundesratsplenum vorgelegt werden. Sollte eine Zustimmung zu dem Entwurf erfolgen und eine entsprechend geänderte Fassung an den Bundestag weitergeleitet werden, bestünde dort allerdings immer noch die Gefahr einer Blockade der bayerischen Gesetzesinitiative durch die Bundesjustizministerin Katarina Barley der SPD, die sich klar für den Gesetzesentwurf aus ihrem Hause ausspricht.

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