Bundesnetzagentur geht gegen teure Ping-Calls vor
Als Ping-Anrufe oder Ping-Calls werden Lockanrufe bezeichnet, bei denen Telefonverbindungen hergestellt werden, die nach kurzem Läuten gezielt abgebrochen werden. Mit solchen Anrufen sollen kostenpflichtige Rückrufe provoziert werden. Auch ein kurzes Anklingeln ist ausreichend, um eine Rückrufnummer zu übertragen, die im Handydisplay unter „entgangene Anrufe“ angezeigt wird. Die Masche beruht darauf, dass bestimmte internationale Vorwahlen aus anderen Ländern leicht mit deutschen Vorwahlen verwechselt werden können. Beispielsweise ähnelt die internationale Vorwahl bei einem Anruf aus dem Senegal (00221) bei flüchtigem Hinsehen der Vorwahl von Köln (0221).
Ruft der Verbraucher eine solche Nummer zurück, so wird er absichtlich mit Bandansagen in der Leitung gehalten, die meist mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher der Rückrufe profitieren von den dadurch generierten Verbindungsentgelten.
Um dieser Betrugsmasche entgegenzuwirken hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Die Liste für Vorwahlen mit verpflichtenden Preisangaben wurde nun um die Länder Komoren und Majotte (00269), Samoa (00685), Simbabwe (00263), Algerien (00213), Nauru (00674), Guyana (00592), Mikronesien (00691), Haiti (00509), Tonga (00676), Guinea-Bissau (00245) und Senegal (00221) erweitert.
Diese Preisansage für auffällige Länder weist den Anrufer vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hin, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer gewählt hat. Verbraucher können nach dieser Warnung noch auflegen, ohne dass für ihn Kosten entstehen. Der Chef der Bundesnetzagentur begründet das Vorgehen damit, dass das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter dadurch wirtschaftlich unattraktiv gemacht und Transparenz für den Verbraucher geschaffen werden soll.