Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Stromversorger E Wie Einfach
Nach Aussage der Bundesnetzagentur hätten die Callcenter die Verbraucher immer wieder hartnäckig und gegen deren erklärten Willen kontaktiert. Der Energieversorger und die beauftragten Callcenter hätten für die Anrufe von verschiedenen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen seien. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die angerufenen Personen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen und somit auch kein Werbeeinverständnis erteilt hatten.
Die für die Gewinnspiele verwendeten Einwilligungstexte waren darüber hinaus derart unkonkret, dass eventuelle Gewinnspielteilnehmer Art und Umfang der folgenden Werbeanrufe überhaupt nicht klar hätten erkennen können. Deshalb konnten die vermeintlich erteilten Einwilligungen von vornherein nicht Grundlage für rechtmäßige Werbeanrufe sein.
Die E Wie Einfach GmbH als Auftraggeberin der Werbeanrufe hatte dieses Vorgehen über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen. Das Unternehmen hatte keine Kontrollmechanismen installiert, um die massiven Rechtsverstöße erkennen und abstellen zu können. Nachdem immer mehr Verbraucher Beschwerde über die Werbeanrufe des Energieversorgers bei der Bundesnetzagentur eingereicht hatten, leitete diese umfangreiche Ermittlungen ein und ordnete ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro gegen E Wie Einfach an.
Diese Geldbuße ist momentan noch nicht rechtskräftig. E Wie Einfach plant, vor dem Amtsgericht Bonn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.