Bußgeld für zu langsames Internet
Nach rund 160.000 Messungen kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass Endkunden überwiegend nicht die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erhalten. Zwar variieren die Ergebnisse innerhalb der Anbieter. Gleichwohl werden von den Festnetzanschlüssen nur etwa zwölf Prozent mit der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit beliefert, bei Mobilfunkanschlüssen gar nur fünf Prozent. Insbesondere mit 300 Mbit pro Sekunde umworbene LTE-Geschwindigkeiten werden nur in höchst seltenen Fällen erreicht.
Dennoch preisen Netzanbieter weiterhin ihr „Highspeed Internet“ mit entsprechenden Mbit-Zahlen an. Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), bezeichnet die Vorgehensweise als „ganz klaren Missbrauch des Kundenvertrauens“. Neben Sanktionen und Tätigwerden des Gesetzgebers schlägt die VZBV einen Automatismus vor. Sobald die Datenübertragung langsamer ist, als vereinbart, sollen die Gebühren für den Kunden sinken. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, kündigt hingegen ein Tätigwerden „von Amts wegen“ an und will mit entsprechenden Bußgeldverfahren die Adäquanz zwischen Leistung und Gegenleistung herstellen. Dafür muss aber zunächst das Telekommunikationsrecht geändert werden, um überhaupt eine gesetzliche Grundlage für mögliche Sanktionen zu schaffen.
Problematisch ist vor allem die Vorgehensweise der Netzanbieter mit Blick auf sogenannte „bis zu“ – Angaben. Klaus Müller will diese „verkleisterten Formulierungen“ verboten haben, da der Kunde überhaupt nicht weiß, „ob er das kriegt, womit geworben wird“. Ob tatsächlich etwas geschieht, bleibt abzuwarten. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hatte die Bundesregierung im Bundestag bereits in der Vergangenheit zum Handeln aufgefordert. Effektive Maßnahmen wurden bisher aber nicht ergriffen.