Cloud Act – Unbeschränkter Datenzugriff in der EU?

15. Mai 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1639 mal gelesen
0 Shares
Gang in einem Serverraum

Nachdem der Rechtsstreit zwischen der US-Regierung und Microsoft über die Preisgabe personenbezogener Daten kürzlich für erledigt erklärt wurde, ist am 23. März 2018 der sogenannte „Cloud Act“ in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um ein neues US-Gesetz, welches eben diese Datenpreisgabe regelt. Das Gesetz wurde auch bereits von Präsident Donald Trump unterzeichnet ist und ist damit offiziell in Kraft getreten. Aus Datenschützerperspektive trifft der Cloud Act auf massive Kritik, allerdings sind auch die positiven Aspekte der neuen Regelungen nicht zu unterschätzen.

Der jahrelange (Rechts-)Streit mit Microsoft über den internationalen Datenzugriff via Cloud (wir berichteteten), auch bekannt als „New York Search Warrant Case“, wurde nun seitens der US-Regierung für erledigt erklärt. Hierbei ging es darum, ob Microsoft personenbezogene Daten, welche nicht auf amerikanischem Boden, sondern in europäischen Rechenzentren gespeichert sind, zu Strafverfolgungszwecken an die US-Regierung weitergeben darf. 2013 weigerte sich Microsoft, Daten preiszugeben, die auf einem irischen Server lagen, und verwies auf ein europäisches Rechtshilfeabkommen mit Irland. Da der Softwaregigant in diesem Streit Recht bekommen hatte, zog das US-Justizressort vor den amerikanischen Supreme Court.

Grund dafür ist der am 23. März 2018 beschlossene und auch schon in Kraft getretene „Cloud Act“. Hierbei handelt es sich um ein neues Gesetz, welches die Zugriffsmöglichkeit auf Daten umfassend regelt, welche auf ausländischen Servern gespeichert sind. Das gilt allerdings nicht, wenn der betroffene Kunde weder US-Bürger noch -Einwohner oder ein dort registriertes Unternehmen ist.

Ob das nun in dieser Form so begrüßenswert ist, darüber sind sich die Fachkritiker noch uneinig. Folgt man der Meinung von Google, Facebook und Co., würden die persönlichen Daten dadurch besser geschützt und internationale Rechtsstreitigkeiten verringert. Gerade die Erhöhung der (Rechts-)Sicherheit hebt auch die auf Terrorismus spezialisierte Anwältin Jennifer Daskal vor: „Endlich können Regierungen gegenseitig Informationen über Kriminelle anfordern, ohne dass sie den langwierigen Weg der Rechtshilfeabkommen gehen müssen.“

Auf der anderen Seite werden selbstständig kritische Rufe der Datenschützer laut, welche nun bedingungslose Auslieferung von Daten befürchten. Die Vergläserung der Gesellschaft stehe hiernach unmittelbar bevor. Ob sich diese Vorraussagungen bewahrheiten, bleibt vorerst abzuwarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a