Corona-Krise: Auch der Datenschutz in der Krise?

18. Mai 2020
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Privacy Covid19 Smartphone

Angesichts der aktuellen Corona-Krise kommen die unterschiedlichsten Mittel zur Bekämpfung in Betracht: So zum Beispiel eine Tracing App oder ein Immunitätsausweis. Bei einer solchen Vorgehensweise stellt sich jedoch selbstverständlich die Frage, ob diese Maßnahmen mit dem Datenschutzrecht auch vereinbar sind.

Die Bewältigung der Corona-Krise hat oberste Priorität. Insbesondere dem Datenschutz komme eine unerlässliche Bedeutung zu: Der Bundesdatenschutzbeauftragte – Ulrich Kelber (BfDI) – ist der Überzeugung, dass Datenschutz den Gesundheitsschutz nicht schwächt, sondern diesen im Gegenteil mit dem Grundrechtsschutz vereint.

Schutz vor dem Virus mit Tracing-App

Mit Hilfe einer sogenannten Tracing-App soll es möglich sein, Infektionsketten zu erkennen und diese auch zu durchbrechen. Durch Bluetooth Signale soll erkennbar sein, ob sich ein Smartphone-Nutzer neben einer Person, die mit Corona infiziert war, aufgehalten hat. In Deutschland allerdings, ist die App noch immer nicht auf dem Markt. Ursprünglich war geplant, die App bereits Mitte April zu veröffentlichen.

Diskussion über Datenschutz

Grund für die verzögerte Veröffentlichung, ist die Art der Speicherung der Daten. Es wird hitzig darüber diskutiert, ob eine zentrale oder eine dezentrale Speicherung erfolgen soll. Der Schutz von hochsensiblen persönlichen Daten hat oberste Priorität. Demzufolge soll es bei der dezentralen Speicherung möglich sein, dass die Daten nur auf den Smartphones der jeweiligen Nutzer individuell gespeichert werden und lediglich dort eine damit verbundene Auswertung erfolgt. Folglich kann jeder für sich selbst entscheiden, welche Informationen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Immunitätsausweis vs. hochsensible Gesundheitsdaten

Auch ein Immunitätsausweis wird derzeit heiß diskutiert. Einigkeit besteht zwar darüber, dass ein Immunitätsausweis vorteilhaft für die Bekämpfung der Corona-Krise wäre, außer Acht gelassen darf jedoch nicht, dass diese Vorteile mit der Weitergabe von hochsensiblen Gesundheitsdaten von Corona-Infizierten verbunden wären. Laut Kelber sei jede zentrale Datensammlung ein Honeypot für Behörden.

Homeoffice

Auch drohe eine stärkere Überwachung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, beispielsweise durch Kontrolle der Videokameranutzung. Bei Schulen dagegen, die den Unterricht online abhalten, würden Angriffe eher von Algorithmen drohen.

Fazit

Selbstverständlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Corona Krise bestmöglich einzudämmen, es sollte aber berücksichtigt werden, dass der Datenschutz eine wichtige Rolle hierbei spielt. Die Bekämpfung sollte nicht zu Lasten des Datenschutzes, beispielsweise der Weitergabe von hochsensiblen Gesundheitsdaten gehen.

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