Datenschutzrechtliche Folgenabschätzung beim Bayerischen Krebsregister

03. Juni 2019
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Ärztin im Gespräch mit Patientin

Seit zwei Jahren gibt es in Bayern nun das zentrale Krebsregister: Es soll zur Bekämpfung des Krebses beitragen, allerdings können aus der Sicht der Patienten sensible Daten gefährdet sein, was zu datenschutzrechtlichen Problematiken führt, welche in einer Folgenabschätzung geklärt werden sollen.

Seit zwei Jahren führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebenssicherheit (LGL) das zentrale Krebsregister. Es soll Auskunft über die Krebshäufigkeit und -verteilung geben. Die dabei erhobenen Daten sollen bei der Forschung zu den Ursachen einer Krebserkrankung helfen aber auch der Entwicklung neuer Krebstherapieverfahren beitragen.

Es bleibt jedoch, wie so oft, fraglich, wie sicher sind diese hochsensiblen Patientendaten wirklich.

Eine zentrale Frage, die im Raum steht, beschäftigt sich mit der Problematik inwiefern Daten, die einen Patienten identifizieren und Gesundheitsdaten miteinander in Verbindung stehen, also ob eine Identifizierung des Betroffenen anhand seiner Daten möglich ist.

Grundsätzlich sollen personenbezogene Daten und medizinische Daten strikt voneinander getrennt werden und lediglich bei Bedarf in einer sogenannten Vertrauensstelle beim LGL zusammengeführt werden können. Diese Dienststelle ist laut Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) organisatorisch und räumlich vom restlichen Krebsregister getrennt, um technischen Sicherheitslücken vorzubeugen.

Weiterhin bleibt fraglich, ob es genügt, wenn der betroffene Patient einmal Widerspruch gegen die Speicherung seiner personenbezogenen Daten eingelegt hat oder ob er dies bei jeder Untersuchung wiederholen muss.

Aufgrund dieser noch ungeklärten Fragen sieht sich der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, dazu veranlasst, zum Schutz der Patientendaten, weitere Überprüfungen durchführen zu lassen, um technischen Sicherheitslücken entgegenzuwirken.

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