Der Streit um den goldenen Schokohasen

04. Juni 2021
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Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.

Das Verfahren um den goldenen Schokohasen von Lindt-Sprüngli geht weiter. Nachdem das Urteil des Landgerichts München durch das Oberlandesgericht München aufgehoben wurde, begehren die Klägerinnen ihr Anliegen weiterhin im Wege der Revision vor dem Bundesgerichtshof. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs befasst sich nun mit der Frage, ob die goldene Farbe des "Lindt Goldhasen" Markenschutz genießt. Der Verkündungstermin wurde laut Pressemitteilung auf den 29.07.2021 angesetzt.

Der goldene Lindt-Schokohase

Bereits seit 1952 vertreibt Lindt-Sprüngli Schokohasen in goldener Folie, mit goldener Glocke und einem roten Halsband. Doch auch andere Unternehmen verwenden diese optischen Merkmale. Aus diesem Grund begehrte Lindt-Sprüngli bereits vor einigen Jahren den Schutz des Goldhasen als 3D-Marke, scheiterte jedoch vor allen Instanzen. Im Jahr 2012 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Lindt-Sprüngli den Goldhasen nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann. Daher möchte Lindt nun die Goldfarbe (Farbton CIELAB 86.17, 1.56, 41.82) des Goldhasen als Farbmarke unter Markenschutz stellen.

Beginn des Verfahrensgangs am Landgericht München

Gesellschaften der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt-Sprüngli zogen nach erfolgloser Abmahnung der Confiserie Heilemann aus Woringen im Allgäu, welche ebenfalls goldene Schokohasen in den Verkehr brachte, vor das Landgericht München (Az.: 33 O 13884/18). Die Klägerinnen begehrten die Unterlassung der Verwendung einer goldenen Verpackung aus § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 5 MarkenG und begründeten dies mit einer einhergehenden Verwechslungsgefahr. Das Landgericht entschied am 15.10.2019 zu Gunsten von Lindt-Sprüngli und erklärte, dass die goldene Verpackung des Schokoladenhasen aufgrund der Benutzung im geschäftlichen Verkehr und jahrelanger intensiver Bewerbung über eine gesteigerte hohe Verkehrsgeltung verfüge und daher als Benutzungsmarke im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG gelte. Das Konkurrenzprodukt sehe dem Original außerdem derart ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr begründet sei.

Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht München

Auf die Berufung der Beklagten wurde daraufhin das Urteil des Landgerichts München durch das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 6389/19) am 30.07.2020 aufgehoben. Das OLG München erklärte den goldenen Farbton des Schokoladenhasen von Lindt-Sprüngli nicht als Benutzungsmarke. Zwar können auch abstrakte Farbmarken Benutzungsmarken darstellen, jedoch habe der Goldton des Schokoladenhasen keine Verkehrsgeltung erlangt. Diese könnte bei abstrakten Farbmarken nur angenommen werden, wenn es sich hierbei um die Hausfarbe des Unternehmens handle. Die Verwendung der goldenen Farbe für ein bestimmtes Produkt hingegen begründe keinen Farbmarkenschutz. Die Verwechslungsgefahr liege ebenfalls nicht vor, da sich der Wiedererkennungswert des Goldhasen nicht alleine aus der Farbe, sondern in Kombination mit der Form ergebe.

Aktuelle Entwicklungen

Das Oberlandesgericht München ließ die Möglichkeit der Revision zu, weshalb die Klägerinnen ihr Begehren weiterhin verfolgen. Der goldene Lindt-Schokohase hat es damit bis zum Bundesgerichtshof geschafft. Der BGH verkündete in einer Pressemitteilung vom 24.11.2020, dass sich der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun mit der Frage befasst, ob die goldene Farbe des „Lindt Goldhasen“ Markenschutz genießt. Der Verkündungstermin wurde auf den 29.07.2021 angesetzt.

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