Deutsches Patent- und Markenamt beschließt Löschung der Wortmarke „Black Friday“
Bereits Ende 2016 wurden unzählige Online-Händler abgemahnt, da sie mit dem Begriff „Black Friday“ oder „Black Friday Sale“ geworben hatten. Denn was die meisten nicht wussten: die Wortmarke „Black Friday“ ist zugunsten des chinesischen Unternehmens Super Union Holdings Ltd. beim DPMA eingetragen und genießt Markenschutz. Doch der ist stark umstritten. Der aus den Staaten stammende „Black Friday“ bezeichnet den Tag nach dem amerikanischen Erntedankfest und ist Anlass für besonders aggressives Marketing und große Rabatte. Bereits vor der Eintragung in Deutschland im Jahr 2013 war die Aktion dem Verbraucher ein Begriff. Ein Bezug zum Unternehmen des Markeninhabers oder dessen Waren ist auch auf den zweiten Blick nicht zu erkennen. Genau hier setzten die 15 Antragsteller, die eine Löschung forderten, an. Sie argumentierten, dass dem Begriff aufgrund seiner generellen Bekanntheit als bloße Bezeichnung für den „Konsumfeiertag“, keine Unterscheidungskraft zukäme. Nun hat das DPMA dem zugestimmt und eingeräumt, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen. „Black Friday“ werde nur als Hinweis auf einmal im Jahr stattfindende Angebots- und Rabattaktionen wahrgenommen.
Beendet ist das Verfahren jedoch noch nicht. Super Union Holdings Ltd. hat innerhalb der Monatsfrist beim Bundespatentgericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Vor 2019 wird nicht mit einer Entscheidung gerechnet. Die Rechtsanwaltskanzlei des Markeninhabers erklärte zudem, Markenrechts-Verstöße würden weiterhin konsequent verfolgt.