DSA und DMA einen Schritt weiter

14. Januar 2022
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Im Jahr 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission Gesetzesentwürfe für das Gesetz über digitale Märkte (Digital Market Act, DMA) und für das Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA). Die Hauptziele der Gesetze sind zum einen die Schaffung von mehr Sicherheit im Netz für alle Nutzer von digitalen Diensten, zum anderen der Schutz des Wettbewerbs im digitalen Wirtschaftsraum.

EU-Parlament bezieht Stellung bezüglich DMA

Das EU-Parlament einigte sich vor kurzem auf ihre Position bezüglich des DMA. Gatekeeper, wie zum Beispiel Google, Amazon oder Apple, werden dabei besonders ins Visier genommen. Gefordert wird, dass große Anbieter von Messenger-Diensten es den Nutzern auch ermöglichen sollen, Nachrichten an Nutzer anderer Dienstleister zu versenden zu können. Personalisierte Werbung auf Basis von gesammelten Daten soll nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung möglich sein. Auch soll die EU-Kommission mehr Rechte erhalten, um bei Firmenübernahmen eine Monopolbildung zu verhindern.

 

Kritik: Sanktionen stehen im Vordergrund

Kritisiert wird teilweise, dass das Parlament sich eher auf hohe Strafen für Vergehen der Gatekeeper konzentriert, statt aktiver Möglichkeiten zur Förderung kleinerer Unternehmen zu schaffen. Besagte Strafen sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz im Europäischen Raum von acht Milliarden Euro betreffen. Bis zu 20% des globalen Vorjahresumsatz kann eine Strafe für ein Vergehen gegen den DMA betragen.

 

DSA als „Grundgesetz des Internets“

Der DSA soll im Gegensatz zum DMA für alle digitalen Dienste gelten unabhängig von der Größe. Im Zusammenhang mit dem DSA wird häufig von einem „Grundgesetz des Internets“ geredet. Das Gesetz soll Verbraucher allgemein im Internet besser schützen, ob vor Hassrede und bewusst verbreiteten Falschinformation, aber zum Beispiel auch vor Produktfälschungen.

 

Im Januar 2022 soll dann das gesamte EU-Parlament über das Gesetzespaket abstimmen

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