Ermittlungsbehörden missbrauchen Daten der Luca-App

17. Januar 2022
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Privacy Covid19 Smartphone

Nach einem ungeklärten Vorfall in Mainz hatten die Ermittlungsbehörden zusammen mit dem Gesundheitsamt die von der Luca-App erfassten Daten für ihre Ermittlungen genutzt. Dass die Nutzung der Daten nur für Zwecke des Infektionsschutzes zulässig ist, war zu dem Zeitpunkt eigentlich schon klar.

Was ist passiert?

Im vergangenen November wurde in Mainz vor einer Gastwirtschaft ein Mann mit einer schweren Kopfverletzung aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden erfragten vom Gesundheitsamt daraufhin die Kontaktdaten, die von der Luca-App des Wirtshaus-Besitzers zum vermuteten Tatzeitpunkt erfasst wurden.  Das Gesundheitsamt übermittelte der Polizei tatsächlich die Daten von 21 Personen, die daraufhin von der Polizei zu dem Fall befragt wurden. Dafür musste das Gesundheitsamt wohl einen Infektionsfall simulieren.

 

Rechtliche Bewertung

Die Rechtslage ist dabei klar – eine Nutzung und Abfrage der Daten, die nicht ausschließlich de Infektionsschutz dient, ist unzulässig. Nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz, müssen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gesundheitsamt die Rechtslage entweder nicht gekannt haben, oder sie hätten sich wissentlich darüber hinweg gesetzt.

Es handelt sich eindeutig um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, wie inzwischen auch die Staatsanwaltschaft selbst einräumte.

 

Folgen

Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber staatlichen Stellen sind allerdings beschränkt.

Der Vorfall hat zudem aber die gesellschaftliche Debatte um den Nutzen der Luca-App neu entfacht.

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