EU-Kartellrecht: Google äußert sich zu den Vorwürfen der Kommission
Wer Inhaber eines Betriebssystems ist, welches auf beinahe 80 % aller Smartphones installiert ist, dem wird ständig auf die Finger geschaut. Denn mit einer derart wichtigen Marktposition gerät man leicht in den Missbrauchs-Verdacht. So ist es im April dieses Jahres auch Google ergangen. Dem Internet-Riesen, der im Jahr 2007 das Betriebssystem „Android“ entwickelt hat, werden erhebliche Vorwürfe gemacht. Die Idee Googles, mit einem für Smartphone-Hersteller kostenfrei verfügbaren Betriebssystem die Preise für die damals neuartigen Technik-Gadgets insgesamt zu senken, hatte Erfolg. Heute sind diverse Smartphones bereits ab 45 € zu erhalten. Doch nun meint die Europäische Kommission, dass Google den Herstellern zwar die Software kostenfrei zur Verfügung stelle – diese aber im gleichen Atemzug auch enorm beschränke. Denn Google gibt den Herstellern angeblich auf, welche Apps vorzuinstallieren sind, wodurch den Herstellern die Möglichkeit genommen wird mit eigenen Apps auf dem Smartphone-Markt Fuß zu fassen. Hersteller dürften z.B. ohne den Google-Play-Store oder den Google-Chrome-Browser die mit Android betriebenen Produkte nicht veräußern. Deshalb missbrauche Google seine marktbeherrschende Stellung. Das EU-Kartellrecht erlaube solche Beschränkungen nur, wenn sie objektiv gerechtfertigt seien.
Dem entgegnet Google, dass mit Android der Markt nicht beschränkt werde, sondern im Gegenteil, Google erweitere ihn. Hersteller, die ihre Produkte mit Android betreiben, müssen eigene Apps lediglich einmal entwickeln, da diese sodann auf 80 % aller Smartphones funktionieren würden. Google bietet allen Herstellern eine einheitliche Grundlage, auf derer sie dann mit erheblichem Ermessensspielraum neben den vorinstallierten Apps, weitere, eigene Produkte zur Verfügung stellen können. Im Vergleich zu den Konkurrenten Apple und Microsoft stelle Googles Android am wenigsten vorinstallierte Apps zur Verfügung. Und diese können letztlich vom Endnutzer sofort verschoben, ersetzt oder gelöscht werden. Ebenso sei es für den Erfolg einer App nicht von Bedeutung, ob diese vorinstalliert ist oder nicht. So gebe es etliche Apps, die erst noch heruntergeladen werden müssen und dennoch weit erfolgreicher sind als viele vorinstallierte Apps. Das zeigen auch die Downloadzahlen: Allein im Jahr 2015 seien 65 Milliarden Downloads im Google-Play-Store durchgeführt worden. Insgesamt sei deshalb die Freiheit, gleich ob bei den Herstellern oder den Verbrauchern, enorm hoch. Zuletzt darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass Android für die Hersteller kostenfrei zur Verfügung steht.
Google räumt also ein, dass verschiedene hauseigene Apps vorzuinstallieren sind. Da aber sowohl Hersteller daneben auch eigene Apps zur Verfügung stellen können und die Nutzer am Ende ohnehin alle Apps löschen und gänzlich andere installieren können, ist die Beschränkung gering. Denn wer kostenfrei ein Betriebssystem zur Verfügung stellt, dem muss es auch möglich sein in einem gewissen Maße seine eigenen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Deshalb erweitert Google den Wettbewerb und beschränkt ihn nicht.