EU-Parlament stimmt für strenge E-Privacy-Verordnung

27. Dezember 2017
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Eine Gruppe an Menschen mit Tablets und Laptops, in der Mitte das Symbol für Netzsicherheit und Schutz

Nach dem Innenausschuss der EU-Kommission hat sich nun auch das EU-Parlament im Rahmen der E-Privacy-Verordnung klar datenschutzfreundlich positioniert. Der verabschiedete Verordnungsentwurf enthält neue Datenschutzkonzepte, die nicht nur für Kommunikations- und Internetdienste, sondern für alle elektronischen Dienste gelten sollen. Während Grüne, Linke und Sozialdemokraten einen Sieg für die Privatsphäre feiern, sind Konservative und Wirtschaftsvertreter enttäuscht. Kritiker mahnen an, dass die EU so im Digitalen den Anschluss an die USA verlieren könnte.

Weniger Tracking und das Recht auf Verschlüsselung: Das EU-Parlament verabschiedet einen Entwurf der E-Privacy-Verordnung und spricht sich für die drastische Verschärfung des Datenschutzes für Internetuser aus. Für einige ein wichtiger Schritt um die Privatsphäre des Einzelnen wiederherzustellen und zu bewahren, für andere das Ende journalistischer Inhalte im Internet. In jedem Fall zeigt sich, welchen Kurs die EU in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten einschlagen wird.

Die Verordnung soll als Ergänzung der ab 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fungieren. Während sich letztere ganz allgemein auf persönliche Daten innerhalb der EU bezieht, konzentriert sich die E-Privacy-VO auf Telekommunikationsdienste, weil gerade diese mit als besonders sensibel geltenden Daten hantieren. Einbezogen werden auch internetbasierte Kommunikationsdienste, wie WhatsApp oder Skype. Für sie soll dann das gleiche hohe Schutzniveau, wie für Telefonanbieter gelten. Neben „Online-Tracking“, soll auch „Offline-Tracking“ besser reguliert werden. Eine Erstellung von detaillierten Bewegungsprofilen anhand WLAN- und Bluetooth-Signalen soll ebenfalls die Zustimmung des Einzelnen voraussetzen.

Die Zustimmung des Nutzers als Voraussetzung ist gleichzeitig eine der größten Einschränkungen („Opt-in-Modell“): Nutzerdaten dürfen nur noch verwendet werden, wenn der Nutzer explizit einwilligt. Ohne Zustimmung dürften etwa Daten über besuchte Websites nicht an Dritte weitergegeben werden, um personalisierte Werbung zu schalten. Industrievertreter hatten demgegenüber gefordert, statt der Zustimmung, die Verfolgung eines „legitimen Interesses“ als Hürde für die erlaubte Nutzung heranzuziehen. Diese war dem EU-Parlament zu niedrig. Insgesamt wird darauf abgezielt, möglichst privatsphärefreundliche Grundeinstellungen einzuführen, v.a. bei Browsern und Smartphone-Betriebssystemen. Privatsphäre als Standard. Hintertüren in Softwares sind nicht erlaubt, auch nicht aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ – eine deutliche Absage an Backdoors. Um sicherzugehen, dass die Zustimmung nicht erzwungen wird, ist es Anbietern verboten, die Zustimmung zur Voraussetzung für den Zugang zum angebotenen Inhalt zu machen.

Besonders alarmiert zeigten sich Vertreter der Medienbranche. Man verhindere durch eine solche Regelung den Anschluss deutscher Medienunternehmen an den internationalen Wettbewerb. Problematisch sei insbesondere, dass sich Konzerne wie Facebook, Amazon und Google nicht an solch strenge Regeln halten müssten. Volker Schütz, Chefredakteur der Branchenzeitung Horizont, sieht in der Regeländerung die größte Gefahr für die Digitalwirtschaft und Werbeindustrie, die es je gab: „Der aktuelle Entwurf der E-Privacy-Verordnung bedroht die fragilen digitalen Geschäftsmodelle der Medien und Contentanbieter. Sie bedroht Arbeitsplätze von Webspezialisten, Vermarktern und Kreativen. Sie diskreditiert die gesamte Digital-Industrie.“

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