Trotz Kritik: Verordnungsentwurf gegen Geoblocking im Online-Handel nimmt Hürde EU-Rat

23. April 2018
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Frau bedient Smartphone ohne Geoblocking-Hürde vor Karte Europas

Als Geoblocking wird eine Form der Diskriminierung bezeichnet, bei der Online-Kunden Waren oder Dienstleistungen über eine Website nicht erwerben können, weil sich deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Ministerrat einem Verordnungsentwurf zugestimmt, die diese Praxis einhegen soll. Dass jedoch urheberrechtlich geschützte Güter außen vor bleiben und weiterhin durch Geoblocking künstlich verknappt werden, ist vielen ein Dorn im Auge. Und auch der EU-Rat äußert Kritik.

Die Neuregelung zielt darauf ab, eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Verbrauchern und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in einem anderen EU-Land erwerben,  zu verhindern. Bislang macht sich die Diskriminierung etwa durch andere Preise und Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen bemerkbar. Häufig gelangen die Nutzer erst gar nicht auf die gewünschte Seite, sondern werden auf die eines Dritten weitergeleitet, und wenn doch, wird nur ein länderspezifisches Produktangebot angezeigt. Durch die Verordnung soll damit ab Dezember 2018 Schluss sein.

Auch wenn hier ein erster Schritt in Richtung Ende des Geoblockings gemacht wird, ist die Ausnahme von urheberrechtlich geschützten Inhalten eine herbe Einschränkung. Auch der EU-Rat fordert die Kommission dazu auf, die vorgeschlagene Regelung hinsichtlich der urheberrechtlich geschützten Inhalte zu überdenken und einer Prüfung zu unterziehen. Ebenso sollen die Auswirkungen für Unternehmen, die nun grenzübergreifend verkaufen müssen, insbesondere deren zusätzliche Kosten, sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Der Rat äußerte sich skeptisch hinsichtlich der fehlenden Rechtssicherheit für Unternehmen – bislang gibt es keine klare Regelung, welches Recht anwendbar und welches Gericht im Streitfall zuständig ist.

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