Frankreich: Neues Gesetz gegen Hass im Internet gebilligt

12. August 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1114 mal gelesen
0 Shares
Hasskommentar Ordner mit Richterhammer

Frankreich will dem deutschen Beispiel beim Umgang mit Hass im Netz folgen: Die französische Nationalversammlung hat ein neues Gesetz gegen Hass im Internet verabschiedet. Der Gesetzesentwurf ähnelt dem deutschen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), geht jedoch inhaltlich noch darüber hinaus. Mit dem neuen Gesetz möchte Frankreich eine europäische Vorreiterrolle im Kampf gegen digitale Hetze übernehmen.

Mit einer sehr großen Mehrheit von 434 zu 33 Stimmen wurde das neue Gesetz gegen Hass im Netz von den Abgeordneten der französischen Nationalversammlung gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Internetplattformen dazu zu verpflichten, hasserfüllte Inhalte innerhalb vom 24 Stunden nach einem entsprechenden Hinweis darauf zu löschen. Dabei muss es sich allerdings um klar strafbaren Content handeln – in weniger eindeutigen Fällen sollen die Plattformbetreiber eine Woche Zeit haben.

Härtere Strafen für Hasskommentare

Als löschpflichtige Inhalte werden im Gesetzesentwurf beispielsweise Angriffe auf Personen aufgrund ihrer Rasse, Religion, sexuellen Orientierung, Nationalität, Behinderung oder ihres Geschlechts genannt. Außerdem sind terroristische Propaganda oder die Verherrlichung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Löschpflicht erfasst. Gelöscht werden müssen auch solche Inhalte, die als sexuelle Belästigung sowie als Aufruf zur Prostitution oder zur Verbreitung von Kinderpornographie interpretiert werden können. Allgemein soll gegen jegliche Meldungen vorgegangen werden, die „schwerwiegend die Würde des Menschen angreifen“.

Bei einem Verstoß gegen die vorgesehene Löschpflicht sollen nun härtere Strafen als bisher fällig werden: falls entsprechende Inhalte nicht gelöscht werden, drohen den Verantwortlichen in den jeweiligen Unternehmen Haftstrafen von bis zu einem Jahr und Geldbußen bis 250.000 Euro. Sofern eine juristische Person haftet, kann das Bußgeld bis zu 1,25 Millionen Euro betragen. Die Strafen für die Internetplattformen selbst können sich auf bis zu vier Prozent ihres Gesamtumsatzes belaufen.

Zusammenarbeit von Plattformen und Gerichten vorgesehen

Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sieht das Gesetz die Schaffung einer auf digitale Hassinhalte spezialisierten Staatsanwaltschaft vor. Außerdem soll eine Beobachtungsstelle für Hass im Internet eingerichtet werden. Diese Beobachtungsstelle soll aus Vertretern von Internetunternehmen, Vereinen der Digitalwirtschaft sowie Forschern bestehen, die jährlich bilanzieren, ob das Gesetz seinen Zielen gerecht geworden ist. Zudem sollen die Kompetenzen des französischen Fernseh- und Rundfunkrats CSA auf das Internet ausgeweitet werden, um als Aufsichtsbehörde bezüglich der Meinungsäußerung im Internet tätig zu werden.

Der französische Gesetzestext sieht außerdem vor, dass Plattformen mit den Gerichten zusammenarbeiten müssen. In Hinblick auf Hasskommentare hatte sich Facebook bereits bereit erklärt, künftig die IP-Adressen der entsprechenden Nutzer an französische Gerichte zu übermitteln. Anhand der IP-Adresse können dann die Rechner im Netz und somit auch die Computer-Anwender ermittelt werden. Zudem soll das Meldesystem für Nutzer einfacher und einheitlicher werden.

Parallelen zum deutschen NetzDG

In Deutschland findet für vergleichbare Fälle das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) Anwendung. Es sieht ebenfalls vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Zudem müssen die Plattformen konkrete Anlaufstellen benennen, bei denen man Hasspostings melden kann. Bei einem Verstoß drohen Strafen in Millionenhöhe.

Anders als beim deutschen Vorbild des NetzDG sollen nach dem französischen Gesetzesentwurf jedoch auch Nutzer haftbar gemacht werden, die das neue Gesetz missbrauchen. Für den Fall, dass Nutzer fälschlicherweise und bewusst Hasskriminalität melden, um andere Nutzer sperren zu lassen, drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro. In Deutschland hatte das NetzDG immer wieder Kritik ausgelöst: Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren, was zu einer ungewollten Zensur im Internet führe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a