Friseur gegen Facebook: Inoffizielle Facebook-Seite verletzt Persönlichkeitsrechte
Die „nicht verwalteten Seiten“ von Facebook
Eine sogenannte „nicht verwaltete Seite“ wird von Facebook automatisch angelegt, wenn jemand einen Ort besucht, der keine Seite hat. Die Seite wird jedoch weit über die Ortsangabe hinaus automatisch mit Fotos und Daten ausgestattet und erweckt so den Anschein einer Facebook-Firmenseite. Um als tatsächlicher Inhaber eines Unternehmens diese „Inoffizielle Seite“ zu verwalten oder gar zu löschen, muss man die Seite bei Facebook beanspruchen – allerdings benötigt man für die Beanspruchung einer inoffiziellen Seite erst einmal einen eigenen Facebook-Account.
Ungewollte Facebook-Seiten verletzen Persönlichkeitsrechte
Der Friseur aus Hannover hatte Facebook zunächst gebeten, die Seite zu löschen. Dieser Bitte kam die Plattform nicht nach. Daraufhin klagte der Friseur vor Gericht. Das Landgericht Hannover sah in der ungewollten Facebook-Seite eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Ladeninhabers und forderte Facebook mit Urteil vom 28.02.2018, Az.: 6 O 111/16 auf, die Seite zu löschen. Die Seite blieb jedoch daraufhin zunächst online.
Facebook scheitert auch in der Berufungsinstanz
Erst als Facebook im Wege der Zwangsvollstreckung dann verurteilt wurde, ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an die Landeskasse zu überweisen, reagierte Facebook. Doch der Einspruch wurde von dem Landgericht abgewiesen und auch mit seiner Berufung scheiterte Facebook vor dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss des OLG Celle vom 23.08.2018, Az.: 13 U 71/18). Das Urteil ist somit rechtskräftig; Facebook muss das Ordnungsgeld an die Landeskasse zahlen und der Ladenbesitzer hat ein Recht auf die Löschung der inoffiziellen Facebook-Seite.
Selma Akpinar, 11. Juni 2019
guten Tag,
ich bin auch davon betroffen. Auf meine E-Mails reagiert Facebook nicht.
Wie gehe ich weiter vor?