Friseur gegen Facebook: Inoffizielle Facebook-Seite verletzt Persönlichkeitsrechte

13. November 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
3426 mal gelesen
0 Shares
Eine Haarsträhne, eine Friseurschere und ein Kamm auf grauem Hintergrund

Ein Friseur aus Hannover klagte gegen Facebook - und bekam Recht. Obwohl der Friseur selbst nicht auf Facebook angemeldet war, existierte eine Unternehmens-Seite über das Friseurgeschäft in dem sozialen Netzwerk. Diese Seite, die Fotos des Geschäfts abbildete, sowie Daten, wie beispielsweise die Telefonnummer enthalt, hatte der Friseur weder selbst erstellt, noch wollte er, dass diese Daten auf Facebook abrufbar sind. Die Seite war vielmehr von Facebook automatisch erstellt worden. Doch wie passiert so etwas und wie kann man dagegen vorgehen?

Die „nicht verwalteten Seiten“ von Facebook

Eine sogenannte „nicht verwaltete Seite“ wird von Facebook automatisch angelegt, wenn jemand einen Ort besucht, der keine Seite hat. Die Seite wird jedoch weit über die Ortsangabe hinaus automatisch mit Fotos und Daten ausgestattet und erweckt so den Anschein einer Facebook-Firmenseite. Um als tatsächlicher Inhaber eines Unternehmens diese „Inoffizielle Seite“ zu verwalten oder gar zu löschen, muss man die Seite bei Facebook beanspruchen – allerdings benötigt man für die Beanspruchung einer inoffiziellen Seite erst einmal einen eigenen Facebook-Account.

Ungewollte Facebook-Seiten verletzen Persönlichkeitsrechte

Der Friseur aus Hannover hatte Facebook zunächst gebeten, die Seite zu löschen. Dieser Bitte kam die Plattform nicht nach. Daraufhin klagte der Friseur vor Gericht. Das Landgericht Hannover sah in der ungewollten Facebook-Seite eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Ladeninhabers und forderte Facebook mit Urteil vom 28.02.2018, Az.: 6 O 111/16 auf, die Seite zu löschen. Die Seite blieb jedoch daraufhin zunächst online.

Facebook scheitert auch in der Berufungsinstanz

Erst als Facebook im Wege der Zwangsvollstreckung dann verurteilt wurde, ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an die Landeskasse zu überweisen, reagierte Facebook. Doch der Einspruch wurde von dem Landgericht abgewiesen und auch mit seiner Berufung scheiterte Facebook vor dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss des OLG Celle vom 23.08.2018, Az.: 13 U 71/18). Das Urteil ist somit rechtskräftig; Facebook muss das Ordnungsgeld an die Landeskasse zahlen und der Ladenbesitzer hat ein Recht auf die Löschung der inoffiziellen Facebook-Seite.

1 Kommentar

  1. Selma Akpinar, 11. Juni 2019

    guten Tag,
    ich bin auch davon betroffen. Auf meine E-Mails reagiert Facebook nicht.
    Wie gehe ich weiter vor?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a