Influencerin gewinnt Schleichwerbungsprozess

30. April 2019
[Gesamt: 1   Durchschnitt:  1/5]
1235 mal gelesen
0 Shares
; Smartphone in Händen, Likes

Cathy Hummels, Influencerin und Ehefrau von Bayern-Spieler Mats Hummels betreibt einen Instagram-Account mit ca. 485.000 Followern. Ihr wurde Schleichwerbung vorgeworfen, das LG München hat jetzt eine Entscheidung diesbezüglich gefällt.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) verklagte den Instagram-Star wegen unzulässiger Werbung. Dabei ging es um mehrere Posts, in denen die Influencerin auf bestimmte Marken und Firmen verwies, dies jedoch nicht als Werbung kennzeichnete. Cathy Hummels verteidigte sich damit, dass sie dafür kein Geld erhalten habe und jeden Post, auf den dies zutreffe, mit dem Hinweis „bezahlte Partnerschaft“ versehe.

Vorsitzende Richterin Monika Rhein gab Cathy Hummels Recht, da erkennbar sei, dass sie mit fast einer halben Million Followern keine rein privaten Interessen mehr verfolge. Es sei klar, dass ihr Account kommerziellen Interessen diene, deshalb handle es sich nicht um unlautere Werbung.

Die Rechtslage ist mit diesem Urteil jedoch noch längst nicht klar – der VSW hat zahlreiche Influencer abgemahnt, in einem ähnlichen Fall gegen Fitness-Ikone Pamela Reif gab das LG Karlsruhe dem Verband Recht. Es bleibt also eine eventuelle obergerichtliche Entscheidung abzuwarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a