Influencerin gewinnt Schleichwerbungsprozess
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) verklagte den Instagram-Star wegen unzulässiger Werbung. Dabei ging es um mehrere Posts, in denen die Influencerin auf bestimmte Marken und Firmen verwies, dies jedoch nicht als Werbung kennzeichnete. Cathy Hummels verteidigte sich damit, dass sie dafür kein Geld erhalten habe und jeden Post, auf den dies zutreffe, mit dem Hinweis „bezahlte Partnerschaft“ versehe.
Vorsitzende Richterin Monika Rhein gab Cathy Hummels Recht, da erkennbar sei, dass sie mit fast einer halben Million Followern keine rein privaten Interessen mehr verfolge. Es sei klar, dass ihr Account kommerziellen Interessen diene, deshalb handle es sich nicht um unlautere Werbung.
Die Rechtslage ist mit diesem Urteil jedoch noch längst nicht klar – der VSW hat zahlreiche Influencer abgemahnt, in einem ähnlichen Fall gegen Fitness-Ikone Pamela Reif gab das LG Karlsruhe dem Verband Recht. Es bleibt also eine eventuelle obergerichtliche Entscheidung abzuwarten.