Kritik an der Abo-Werbung der Stadtwerke Augsburg zeigt Wirkung
Ausgangspunkt der Kritik waren Plakate auf denen die Stadtwerke Augsburg für das neue Abo mit dem Slogan „monatlich kündbar!“ warben. Da aber tatsächlich bei einer Kündigung vor Ablauf des erstens Jahres eine Nachzahlung fällig wird, je nach Geltungsbereich mindestens zehn Euro pro Monat in dem das Abo bereits genutzt wurde, fühlten sich viele Verbraucher getäuscht. Und das auch vollkommen zu Recht, wie Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen bereits letzte Woche erklärte: „Dies sei eindeutig irreführende Werbung. Gäbe es im Nahverkehr einen Konkurrenten zu Stadtwerken und Verkehrsverbund, hätte dieser sich wohl längst gegen die Werbung gewehrt.“ Da im Wettbewerbsrecht nur Konkurrenten und Verbraucherschutzverbände klagen können, hätte die Gefahr bestanden, dass diese über lange Zeit irreführend und wettbewerbswidrig werben und Verbraucher dadurch getäuscht werden.
Dass die Stadtwerke nun von sich aus reagieren, nimmt der Experte für Wettbewerbsrecht zufrieden zur Kenntnis. Der Stadtwerke-Chef Walter Casazza betont, dass es den SWA niemals darum gegangen sei Kunden in die Irre zu führen, weswegen sie die Kritik auch sehr ernst nehmen und entsprechend handeln: Die Plakate, auf denen mit „monatlich kündbar!“ geworben wird, werden von den Stadtwerken mit einem zusätzlichen Aufkleber versehen, auf dem deutlich die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung stehen. Kunden welche bereits ein 9-Uhr-Abo abgeschlossen haben, sollen zudem ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Insoweit konnte nun auch ohne das Vorgehen eines Verbraucherschutzverbandes oder eines der wenigen Wettbewerber ein gutes Ergebnis für die betroffenen Fahrgäste erzielt werden.