Microsoft wehrt sich gegen US-Zugang zu Cloud-Daten auf ausländischen Servern

20. März 2018
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Digitale Welt

Microsoft streitet derzeit mit der US-Regierung vor dem Supreme Court, weil letztere Zugang zu Daten auf Cloud-Servern im Ausland verlangt. Bürgerrechtler, Wirtschaftsverbände und Sicherheitsexperten sind alarmiert. Beim höchsten amerikanischen Gericht sind bereits mehr als 30 externe Stellungnahmen eingegangen, die sich in der Sache für Microsoft und gegen den Zugriff auf Daten im Ausland aussprechen.

Der Fall schlägt solch große Wellen, weil die US-Regierung durchsetzen will, dass die US-Justiz per einfacher nationaler Richteranordnung global auf Nutzerdaten von US-Firmen in der Cloud zugreifen darf. Dabei brisant: die Richteranordnung soll auch in Fällen greifen, in denen die Server im Ausland stehen! Experten sehen darin eine große Gefahr für die Privatsphäre im Netz – und diese Angst scheint stark verbreitet. Über 30 Stellungnahmen, sogenannte „amici curiae“-Briefe (dt. „Freunde des Gerichts“), erreichten den Supreme Court in der Angelegenheit und warnten diesen vor den möglichen Folgen einer Entscheidung zugunsten der US-Regierung. Unter den Absendern finden sich Verbände, Bürgerrechtler, Politiker, Security-Experten und sogar die EU-Kommission. In Streitigkeiten vor dem US-Supreme Court ist es nicht unüblich, dass Prozessunbeteiligte, die ein berechtigtes Interesse an der zu entscheidenden Sache haben, ihre Ansichten darlegen und sich für eine Partei aussprechen.

Bisher setzt das internationale Rechtssystem auf gegenseitige Rechtshilfeabkommen, wenn es um den Zugang zu Daten auf ausländischen Servern geht. Die Menschenrechtsorganisation Privacy International weist auf „ernsthafte Konflikte zwischen dem US-Recht und einer großen Bandbreite ausländischer Gesetze, die den Datenschutz von Individuen und die Menschenrechte schützen“ hin, sollte der Supreme Court gegen Microsoft urteilen. Problematisch sei, dass der US-Kongress ein so weites Mandat für Strafverfolger nicht erteilt habe. Auch das europäische Datenschutzrecht gibt einen direkten US-Zugriff auf Personendaten in Europa nicht her. Für Unternehmen mit Standort in den USA und deren Kunden würde mit Änderung der bestehenden Praxis große Rechtsunsicherheit einhergehen. Der Digitalverband Bitkom hält es für unzumutbar, dass die Firmen entweder gegen US-Recht oder EU-Vorgaben verstoßen müssten. Trotz allgemeiner Entrüstung zeigt sich die US-Regierung uneinsichtig. Der Leiter des Büros für Privatsphäre und Bürgerrechte beim US-Justizministerium, Peter A. Winn, verweist darauf, dass die Bürgerrechte von den sich ähnelnden Rechtssystemen auf beiden Seiten des Atlantiks geschützt seien. Außerdem handle es sich bei den begehrten Informationen in fast allen Fällen um Daten der eigenen Bevölkerung. Die geführte Debatte sei damit zu abstrakt. Nun bleibt abzuwarten, ob der Supreme Court – wie das Berufungsgericht – zu Microsofts Gunsten urteilt oder es darauf ankommen lässt, ob die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker wahr werden.

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