Müssen Eltern ihre Kinder als Täter benennen?

05. Januar 2016
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Finger betätigt die grün hinterlegte Upload-Taste einer Tastatur Das Oberlandesgericht München steht aktuell vor einer höchstbrisanten Entscheidung. Konkret geht es um einen Fall von Filesharing und die Frage, ob die Erziehungsberechtigen als Anschlussinhaber verpflichtet sind ihre Kinder als Täter zu benennen.

Geklagt hatte das Musiklabel Universal Music. Über den Internetanschluss der Münchener Familie war mittels einer Tauschbörse das fünfte Album „Loud“ der US-Sängerin Rihanna heruntergeladen worden. Neben den Beklagten hatten allerdings auch die drei Kinder der Familie unbeschränkten Zugriff auf den Internetanschluss.

Eines der Kinder hatte den Vorfall nach Erhalt der Abmahnung gegenüber den Eltern gestanden.
In einer erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Münchener Landgericht hatten dann wieder alle Kinder von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht. Auch die Beklagten verweigerten unter Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz der Familie aus Art. 6 I GG die Nennung des verantwortlichen Kindes. Einem Elternteil könne es nicht zugemutet werden, seine eigenen Kinder belasten zu müssen um sich selbst zu entlasten. Entsprechend sei es Aufgabe von Universal Music den Täter der Urheberrechtsverletzung zu überführen. Die Richter des Landgerichts folgten diesen Ausführungen nicht und verurteilten die Eltern auf Zahlung von 2500 Euro.

Der Ausgang des aktuell laufenden Berufungsverfahrens scheint völlig offen.
In einer ersten Verhandlung vom 03.12.2015  vor dem Münchener Oberlandesgericht sprachen die Vorsitzenden Richter von einem juristischen „Ritt auf der Rasierklinge“. Es sei nicht auszuschließen, dass es der sekundären Darlegungspflicht nicht genüge, den Kreis der möglichen Täter durch einen Hinweis auf die eigenen Kinder der Beklagten lediglich einzuschränken. Die Annahme weitergehender Pflichten auf Seiten der Erziehungsberechtigen sei durchaus vertretbar.

Eine Entscheidung in dem Verfahren ist noch nicht gefallen. Die Richter des zuständigen Senats wollten zunächst ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu einem ähnlichen Fall abwarten.
Dieses wurde kürzlich veröffentlicht.

Update (20.01.2016)

Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde mittlerweile veröffentlicht und befindet sich hier in der Urteilsdatenbank.

Interview von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild mit Sat.1 Bayern Interview von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild mit Sat.1 Bayern

Fragen zur Haftung von Eltern bei einem für die gesamte Familie zugänglichen
Internetanschluss beantwortet Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild
im Interview mit Sat.1 Bayern.

Zum Interview

Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen

Eltern müssen verraten, welches ihrer Kinder illegal Musik zum Kauf im Internet angeboten hat. Andernfalls zahlen sie selbst dafür. Dies hat das OLG München in seinem Urteil vom 14.01.2016 (Az.: 29 U 2593/15) entschieden. Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild hat hierzu im Rahmen eines Interviews mit der Augsburger Allgemeinen Stellung bezogen.
Zum Interview

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