Petition gegen individuelle Kundenpreise

01. März 2018
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Preisschilder mit unterschiedlicher Preisauszeichnung

Nachdem zugeschnittene Produkt- und Dienstleistungsangebote vermehrt Einzug in den Online-Alltag gefunden haben, scheint eine individuelle Preisgestaltung dieser Angebote ebenfalls nicht mehr fern und kann - zumindest auszugsweise - auch hierzulande schon beobachtet werden. Um diesem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben, wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition mit der Forderung eingereicht, „gegen die Diskriminierung von Besserverdienern bei der Preisgestaltung im Online-Handel vorzugehen“.

Neben BigData sorgen auch Cookies dafür, dass Kunden im World Wide Web immer weniger Anonymität genießen und aufgrund ihres ermittelten Surf-Verhaltens individuelle Produkt- und Dienstleistungsangebote erhalten. In vereinzelten Fällen ist bereits schon jetzt eine Preisindividualisierung zu beobachten. Besonders auffällig sei dies bei Autovermietungen, bei denen sich die Preise abhängig vom Buchungsort unterscheiden würden. Auch Hotelbuchungen variierten laut Studien im Preis, je nachdem, ob von einem Smartphone oder einem PC gebucht würde.

Auch wenn diese Beispiele derzeit lediglich die Ausnahme darstellen, so sei jedoch keinesfalls auszuschließen, dass mit zunehmender Digitalisierung eine ganz neue Dimension hinsichtlich der individuellen Preisgestaltung erreicht werden könnte. Daher müsse vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts der Gleichbehandlung der Verbraucher sowie der transparenten Preisgestaltung, die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel in den Fokus verbraucherrechtlicher Untersuchungen gestellt werden, so der Petitionsausschuss.

Die Petition mit dem Inhalt „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, gegen die preisliche Diskriminierung von Besserverdienenden vorzugehen.“, wurde bereits an das Bundesjustiz- und das Bundeswirtschaftsministerium gesendet, auch hat man die Bundestagsfraktionen darüber in Kenntnis gesetzt.

Das Bundeswirtschaftsministerium veranstaltete zu diesem Thema bereits eine erste Anhörung, stellte in diesem Rahmen allerdings auch klar, dass Deutschland diesbezüglich gar keine Regelungskompetenz besäße, sondern diese vielmehr allein der EU zustehe.

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