Polaroid vs. Fujifilm

28. November 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1976 mal gelesen
0 Shares
Sechs Polaroids an einer Holzwand

Der bekannte Sofortbildhersteller Polaroid will Fujifilm wegen Markenrechtsverletzungen verklagen, da diese nun auch Kameras und Smartphonedrucker herstellen, mit welchen sich quadratische und weiß eingerahmte Fotos erstellen lassen. Um einer Klage zuvorzukommen, hat Fujifilm hiergegen bereits Beschwerde eingelegt.

Der bekannte Sofortbildhersteller Polaroid nimmt Fujifilm wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen in Anspruch, da diese nun auch Kameras und Smartphonedrucker herstellen, mit welchen sich quadratische und weiß eingerahmte Fotos erstellen lassen. Um einer Klage zuvorzukommen, hat Fujifilm bereits Beschwerde in den USA eingelegt.

Der Fotogigant Polaroid streitet mit seinem Branchenkollegen Fujifilm wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung. Im Einzelnen geht es darum, dass das japanische Unternehmen in seiner neuen Instax-Linie ein Produkt anbietet, das mit dem klassischen „Polaroid“ des US-amerikanischen Kameraherstellers gewisse „Ähnlichkeiten“ aufweist. Auch das Instax-Endprodukt ist ein quadratisches Sofortbild in einem weißen Rahmen, welcher am unteren Ende der Fotografie breiter ist als darüber. Das Laienauge vermag hier wohl keine Unterschiede zu einem Polaroid erkennen. Genau das bedeutet für den amerikanischen Konzern aber eine Rechtsverletzung, die er gerne in mehreren Millionen US-Dollar kompensiert sähe. Geltend macht dies nun das US-amerikanische Unternehmen PLR IP, welches die Markenrechte Polaroids verwaltet und auch weiterhin Polaroid-Filme produziert.

Die Krux an der Sache liegt allerdings schon ein paar Jahre zurück: 1947 entwickelte der US-Amerikaner Edwin Land die erste Sofortbildkamera mit seiner Firma Polaroid, ein Jahr später kam das erste Modell auf den Markt. Hierfür meldete er während seiner Laufbahn insgesamt 533 Patente an. Knapp ein halbes Jahrhundert später fiel der Erfolg der Firma allerdings der Digitalisierung zum Opfer: 2008 meldete Polaroid Insolvenz an und der Verkauf des einst so innovativen Produktes wurde endgültig eingestellt.

Fujifilm ließ sich von dieser Pleite allerdings nicht beeindrucken und hat weiterhin mit seiner Instax-Linie Erfolg. So steht zum Beispiel auch ein Smartphonedrucker zum Verkauf, der mit einem Handy aufgenommene Bilder auf vorgefertigtem Papier ausdruckt. Diese waren zunächst rechteckig, erlangten aber zuletzt auch die polaroidsche Quadratform.

Durch diese und andere Instax-Produkte sieht Polaroid nun seine Markenrechte verletzt und forderte Fujifilm in mehreren Briefen auf, entweder jährlich Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren zu zahlen oder seinen quadratischen Instax-Film vom Markt zu nehmen. Um einer Klage zuvorzukommen hat Fujifilm bereits Beschwerde vor einem Gericht in New York eingelegt und fordert, die Marke „Quadrat im Quadrat“ Polaroids löschen zu lassen. In jedem Fall dürfte der aktuelle Streit gute Werbung für die kürzlich erschienene Polaroid Pop sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a