Polen reicht Klage gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht ein

03. Juni 2019
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Uploadfilter auf dem Smartphone

Trotz lautstarker Proteste von Jugendlichen in ganz Europa stimmten die EU-Staaten im April mehrheitlich für die umstrittene Urheberrechtsreform. Zu den Ländern, die sich gegen die Richtline aussprachen, gehörte auch Polen. Das Land will sich auch weiterhin nicht mit der umstrittenen Richtlinie abfinden. Jetzt richte die polnische Regierung Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein

Die Urheberrechtsrichtlinie sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Zensur fördere und die Meinungsfreiheit gefährde, twitterte die Kanzlei des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki.

Durch die umstrittene Urheberrechts-Reform soll das Urheberrecht in der Union an das Internetzeitalter angepasst und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung gesichert werden. Im Mittelpunkt der Kritik steht hierbei Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt.

Durch Artikel 17 werden Plattformen wie YouTube verpflichtet, bereits beim Hochladen der Videos zu prüfen, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Sollte das der Fall sein, müssen die Plattformen die Dateien entweder unzugänglich machen oder sich um entsprechende Lizenzen bemühen. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen.

Kritiker wenden ein, dass dies nur durch sog. Upload-Filter möglich sei, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr als nötig aussortiert werde. Dies sei einer Zensur gleichzustellen. Nach Ansicht des polnischen Kulturministers Piotr Glinski widersprechen solche Regelungen darüber hinaus auch den Grundwerten der EU und bedrohen die Freiheit im Internet.

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