Reform der ePrivacy-Verordnung: Offener Brief an Altmaier

27. November 2018
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ePrivacy, Mann hält Tablett

Die Debatte um mehr Datenschutz währt schon lange. Jetzt haben 16 Unternehmen, mit den Schwerpunkten Grundrechts-, Daten- und Verbraucherschutz, einen offenen Brief geschrieben. Dieser richtet sich unter anderem an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die Bundesregierung. In diesem wird appelliert, sich verstärkt für die „dringend erforderlichen Bemühungen zur Reform der europäischen Datenschutzgesetzgebung für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)“ einzusetzen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die Bundesregierung wurden in einem offenen Brief dazu aufgefordert, sich stärker für die Verabschiedung der Reform zur sog. ePrivacy-Verordnung einzusetzen. An dem Bündnis beteiligt hatten sich 16 NGOs (Nichtregierungsorganisationen) und Datenschutzorganisationen, mit den Schwerpunkten Grundrechts-, Daten- und Verbraucherschutz. Ziel der Reform ist es, Nutzerinnen und Nutzer unter anderem vor Datensammlung im Internet zu schützen. Dadurch stellt es eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage zu Monopolbildungen in der Digitalwirtschaft beitrage. Dadurch würden innovative EU-Unternehmen nicht wettbewerbsfähig. Weiterhin solle die Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung verhindert werden. Daher wird unter anderem darum gebeten, den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation zu stärken, die Privatsphäre und den Wettbewerb zu schützen und die Privatsphäre durch Technikgestaltung und Voreinstellung zu sichern.

Die Zeit für die Verabschiedung der Reform drängt. Denn im Mai 2019 wird ein neues Parlament gewählt, welches weit weniger datenschutzfreundlich sein oder die endgültige Verabschiedung der Reform verweigern könnte. Es liegt somit an Österreich, als vorsitzendes Land des Rates der Europäischen Union, eine Einigung herbeizuführen. Erst dann kann über eine finale Fassung des Gesetzestextes mit Kommission und Parlament verhandelt werden. Die österreichische Regierung zeigt allerdings keine Bemühungen die Verhandlungen voranzubringen. Selbst ein offener Brief durch ein ebenfalls breites Bündnis, bestehend aus österreichischen Zivilgesellschaften und Gewerkschaften, an die zuständigen Minister sorgte nicht für das gewünschte Ergebnis. Ganz im Gegenteil: Vielmehr brachte Österreich selbst einen neuen Entwurf ein – jedoch mit einer nun deutlichen Abschwächung des Schutzes von Bürgerinnen und Bürger.

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