Senatssprecherin wegen geschwindeltem Lebenslauf in der Kritik
Um dem Ärger, über eine Abmahnung durch die Senatskanzlei wegen der Veröffentlichung eines ungenehmigten amtlichen Stadtplans auf der Website des Autors, Luft zu machen, verfasste und verbreitete er die Ungereimtheiten des Lebenslaufs der Sozialdemokratin. Das Gericht untersagte Lehman zwar einige Aussagen, legte Sünder allerdings 38 Prozent der Kosten auf. Das Gericht kritisiert auch die offiziell vom Berliner Senat veröffentlichten Angaben über den Lebensweg der Sprecherin des Senats.
Als erste Station im Lebenslauf der Sozialdemokratin wird eine Tätigkeit als „Redakteurin Pressedienst Berlin“ aufgeführt. Dies ist hinsichtlich dessen irreführend, dass Sünder für „gänzlich unbedeutende DDR-Regionalzeitungen“ schrieb, was sie nach jüngsten Angaben auch bestätigt.
Ebenfalls problematisch für das Gericht ist die Station als „Leiterin“ einer Immobilienfirma in ihrer Heimatstadt Boltenhagen in Mecklenburg. In der Gesellschaft war sie nämlich kein Mitglied der Geschäftsführung, sondern leitete lediglich ein Filialbüro. Diese Tätigkeit ist nach Auffassung der Richter „nicht vergleichbar mit der Führung eines Unternehmens“.
Sünder lehnt die Vorwürfe der Unaufrichtigkeit ab und kündigte bereits an, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts beim Kammergericht einzulegen. Gegen Lehmann ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung von Frau Sünder. Im Zuge dessen wurde seine Wohnung durchsucht, sowie Handys und Rechner beschlagnahmt