Senatssprecherin wegen geschwindeltem Lebenslauf in der Kritik

27. August 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1105 mal gelesen
0 Shares
Lebenslauf auf einem Laptop, der mit einer Lupe gecheckt wird

Fällt die Kritik an einem vermeintlich fragwürdigen Lebenslauf noch unter die Meinungsfreiheit oder ist das schon beleidigend? Mit dieser Frage musste sich das Berliner Landgericht beschäftigen und entscheid, dass die Äußerung des Berliner Buchautors, Hans-Joachim Lehmann, der der Sprecherin der Berliner Landesregierung Claudia Sünder einen „fast komplett geschwindelten Lebenslauf“ vorwarf, rechtlich unbedenklich ist. Die Äußerung Lehmanns wird durch „hinreichende Anhaltspunkte einer subjektiven Wertung“ gerechtfertigt und somit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Um dem Ärger, über eine Abmahnung durch die Senatskanzlei wegen der Veröffentlichung eines ungenehmigten amtlichen Stadtplans auf der Website des Autors, Luft zu machen, verfasste und verbreitete er die Ungereimtheiten des Lebenslaufs der Sozialdemokratin. Das Gericht untersagte Lehman zwar einige Aussagen, legte Sünder allerdings 38 Prozent der Kosten auf. Das Gericht kritisiert auch die offiziell vom Berliner Senat veröffentlichten Angaben über den Lebensweg der Sprecherin des Senats.

 

Als erste Station im Lebenslauf der Sozialdemokratin wird eine Tätigkeit als „Redakteurin Pressedienst Berlin“ aufgeführt. Dies ist hinsichtlich dessen irreführend, dass Sünder für „gänzlich unbedeutende DDR-Regionalzeitungen“ schrieb, was sie nach jüngsten Angaben auch bestätigt.

Ebenfalls problematisch für das Gericht ist die Station als „Leiterin“ einer Immobilienfirma in ihrer Heimatstadt Boltenhagen in Mecklenburg. In der Gesellschaft war sie nämlich kein Mitglied der Geschäftsführung, sondern leitete lediglich ein Filialbüro. Diese Tätigkeit ist nach Auffassung der Richter „nicht vergleichbar mit der Führung eines Unternehmens“.

 

Sünder lehnt die Vorwürfe der Unaufrichtigkeit ab und kündigte bereits an, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts beim Kammergericht einzulegen. Gegen Lehmann ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung von Frau Sünder. Im Zuge dessen wurde seine Wohnung durchsucht, sowie Handys und Rechner beschlagnahmt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a