Smarte Lautsprecher: Der Spitzel im Haus?

12. Februar 2018
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Lautsprecher auf Holztisch

Eine Alexa im Haus führt meist zu einer von zwei Reaktionen: Begeisterung oder große Skepsis. Doch wie groß ist das Risiko, belauscht zu werden? Holt man sich eine Wanze ins Haus? Ist Privatsphäre so überhaupt noch möglich? Die cleveren Zuhörer können den Alltag ihrer Nutzer definitiv erleichtern - aber Datenschützer sind besorgt. Zu undurchsichtig ist, in welchem Umfang und vor allem wo die erfassten Informationen verarbeitet werden. Können Dritte unbefugt Zugriff erlangen?

Der Markt für smarte Lautsprecher boomt. Laut Prognosen für 2018 sollen allein die Marktführer Amazon und Google 56,3 Millionen Mal ihre Produkte Amazon Echo bzw. Google Home verkaufen. Analysen zufolge sollen bis 2022 in den USA 66 Millionen Haushalte ein solches Gerät besitzen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, warnt jedoch: „Intelligente Sprachassistenten, die ihre Umgebung ständig ’belauschen‘, sind aus Sicht des Datenschutzes kritisch zu bewerten.“ Und tatsächlich lauschen die Geräte ununterbrochen. Aufgenommen wird nach Herstellerangaben jedoch nur, wenn das Signal (etwa „Alexa“, „OK Google“) ausgesprochen wird. Ansonsten haben die Lautsprecher ihre Mikrofone angeblich auf Durchzug. Alles was nach dem Signal kommt, wird gespeichert und landet in der Cloud. Dabei ist nicht vollständig geklärt, wo die Aufnahmen landen. Es ist durchaus möglich, dass die Daten zur Verarbeitung auf Servern etwa in den USA landen – wo der Datenschutzstandard deutlich niedriger ist als hier in Deutschland. Im Online-Verlauf können die Nutzer ihre Aufnahmen anhören und auch löschen – ob Amazon und Google damit auch jeglichen Zugriff verlieren, ist nicht bekannt.

Die Verbraucherzentrale gibt zu bedenken, dass ein Missbrauch solcher Geräte durch Dritte nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Hacker oder Geheimdienste könnten den hörenden Helfer theoretisch zur Superwanze umfunktionieren. Zusätzliche Verunsicherung schafft auch der Umstand, dass die menschliche Stimme beinahe so gut zugeordnet werden kann, wie ein Fingerabdruck. Sollten sich Dritte unbefugten Zugriff auf die verbauten Mikrofonen verschaffen, besteht hier Gefahr. Insgesamt sollte jeder „sorgsam abwägen, ob die praktischen Vorteile eines digitalen Assistenten die mögliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung ihrer Privatsphäre rechtfertigt“, so Voßhoff.

Amazon Echo wurde im vergangenen Jahr mit dem „Big Brother Award“, einem Negativpreis, ausgezeichnet. Die Big Brother Awards werden jährlich an die vergeben, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Personen beeinträchtigen oder Dritten persönliche Daten zugänglich gemacht haben oder machen. „Amazon verfolgt ein gruseliges Firmenziel: Sie möchten an jeder Transaktion, die weltweit gemacht wird, einen Anteil haben.“ Beim Amazon Echo handle es sich um einen „Spion im Wohnzimmer, der das private Echo in die Cloud übertrage“.

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