Social-Media-Kommentare ohne Sendungsbezug dürfen gelöscht werden
Kommentatoren müssen Vorgaben beachten
Der MDR bietet auf seiner Seite eine Vielzahl an Beiträgen zu verschiedenen Sendungen an. Nutzer im Internet können diese kommentieren und auf diesem Weg ihre Meinung zu bestimmten Themen äußern. Kommentare, die unter den Beiträgen des MDR verfasst werden, müssen jedoch bestimmte „Anforderungen“ erfüllen. Der MDR verweist hierbei auf seine „Netiquette.“ Ein Nutzer hielt sich laut MDR nicht an diese Vorgaben, weshalb der MDR kurzerhand Kommentare dieses Nutzers unter den Beiträgen löschte. Begründet wurde das Vorgehen mit Bezug auf den Inhalt der Kommentare. Dieser nahm laut MDR keinen Bezug auf das im Beitrag behandelte Thema. So hatte besagter Nutzer unter anderem unter einem Beitrag zum Thema Massensterben bei Amseln einen Kommentar über Flüchtlinge verfasst. Gegen die Löschung seiner Beiträge hatte der Nutzer geklagt. Nachdem er in beiden Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, ging der Fall schließlich an das BVerwG.
BVerwG gibt MDR recht
Insgesamt ging es um 14 Kommentare des Nutzers, welche der MDR gelöscht hatte. Das BVerwG gab dem MDR zum Großteil recht. Der Eingriff des MDR stelle zwar einen Eingriff in die Meinungsfreiheit des Nutzers dar, dieser sei aber gerechtfertigt. Grund dafür sei, dass der MDR an den damals geltenden Rundfunkstaatsvertrag gebunden war, in welchem unter anderem geregelt ist, dass „Chats und Foren ohne Sendungsbezug unzulässig sind.“ Diese Regelung bezieht sich ebenfalls auf die Kommentare von Nutzern. So gab das BVerwG dem MDR auch in dem Punkt recht, dass die Kommentare des Nutzers überwiegend keinen Bezug zu den Beiträgen, unter welchen er kommentiert hatte, vorwiesen. Einen Kommentar hätte der MDR jedoch nicht löschen dürfen, so das BVerwG. Der Nutzer hatte unter einem Beitrag über eine Razzia gegen Neonazis einen Kommentar zum islamistischen Terror verfasst. Auch dieser wurde vom MDR gelöscht, dies geschah jedoch zu Unrecht.