Streit um Adblock Plus geht weiter
Der Streit um den Werbeblocker Adblock Plus zieht schon seit drei Jahren durch verschiedene deutsche Gerichte. Die klagenden Medienhäuser stützten sich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das gegen allgemeine Marktstörungen oder gezielte Behinderung der Medienhäuser, sowie andere „aggressive gewerbliche Handlungen“ vorgeht, und auf die grundgesetzlich geregelte Pressefreiheit. Die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer prinzipiell kostenpflichtigen „Whitelist“, in die sich Werbende eintragen können, damit ihre Werbung nicht geblockt wird, sei ein unzulässiger Eingriff in das Anzeigengeschäft der Medien. Der Anbieter Adblock Plus Eyeo hielt dagegen, dass der Block-Vorgang ausschließlich in der Sphäre des Internetnutzers stattfindet und somit Teil des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Bisher entschieden die meisten Gerichte, wie auch das OLG Hamburg, zu Gunsten des Anbieters Adblock Plus Eyeo. Das OLG Hamburg kam zu dem Entschluss, dass keine der Voraussetzungen für eine gezielte Behinderung der Medienhäuser, noch eine allgemeine Markstörung oder „aggressive gewerbliche Handlungen“ vorliegen. Zudem könnten sich Medien problemlos vor Adblockern schützen oder ihre Leser dazu auffordern, ihre Seite zu entblocken. Zudem konnte nicht nachgewiesen werden, dass Adblock gezielt gegen die Webseiten der Kläger vorginge und die Nutzer können über die Installation selbst bestimmen. Jedoch ist der Streit noch nicht endgültig entschieden; es wird wohl zu einer Revision vor dem Bundesgerichtshof kommen.