Telekom muss „StreamOn“-Option nachbessern

28. November 2017
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Kind hält Laptop, auf dem ein Streaming-Dienst geöffnet ist

Die Bundesnetzagentur kritisiert weiterhin die „StreamOn“-Option der Telekom. Zwar wird das sog. „Zero Rating“ nicht mehr grundsätzlich für unzulässig befunden, allerdings verstoße das Angebot in seiner aktuellen Gestalt nun u. a. noch gegen die Roamingfreiheit.

Mit der „StreamOn“-Option in den Mobilfunktarifen der Telekom kann der Nutzer verschiedene Internetdienste wie beispielsweise Netflix oder auch Spotify und Apple Music ohne Anrechnung auf das eigentlich vertraglich zur Verfügung stehende Datenvolumen verwenden. Dieses sog. „Zero Rating“ steht bereits seit längerem in der Kritik, da verschiedene Stimmen hierin eine Verletzung der Netzneutralität erkennen.

Die Bundesnetzagentur beurteilt das „Zero Rating“-Angebot der Telekom hingegen grundsätzlich für zulässig, merkt dabei aber weiterhin zwei Punkte an: Die durchgeführte Reduzierung der Datenübertragungsrate beim Videostreaming im Tarif „MagentaMobil L“ verstößt „gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs“, zudem müssten Kunden auch im europäischen Ausland diese „StreamOn“-Option nutzen können. Dass jedoch hier im Gegensatz zum Inland das entsprechende Datenvolumen weiterhin vom normalen Tarif des Nutzers abgezogen werde, ist als Verstoß gegen das Roam-like-at-Home-Prinzip zu bewerten. Damit der „StreamOn“-Tarif demnach weiterhin angeboten werden darf, muss die Telekom erneut nachbessern.

Auch der Konkurrent Vodafone sieht sich aktuell den Vorwürfen ausgesetzt, mit seinem „Zero Rating“-Angebot „Vodafone Pass“ die Netzneutralität zu verletzen. Auch hier hat die Bundesnetzagentur erwartungsgemäß eine Untersuchung eingeleitet.

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