Trotz EuGH-Urteil: De Maizière will Vorratsdatenspeicherung ausweiten
Seit dem Urteil des EuGH steht fest, dass die allgemeine Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation sowie auf Schutz der personenbezogenen Daten nicht kompatibel ist. Derzeit müssen deutsche Telefonanbieter ab dem 01. Juli 2017 speichern, wer wann wo wie lange mit wem telefoniert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits gutachterlich bestätigt, dass diese deutsche Speicheranordnung gegen europäisches Recht verstößt und mit dem Urteil und der Rechtsprechung des EuGH nicht zu vereinbaren ist. Auf Anfrage der Linken gab die Bundesregierung an, man prüfe noch, welche Schlussfolgerungen aus dem EuGH-Urteil zu ziehen seien. Allerdings beharrt sie gegenwärtigt auf dem Standpunkt, dass das deutsche Gesetz den Vorgaben entspreche.
De Maizière will sogar noch einen Schritt weitergehen und die Metadatenspeicherung ausweiten. Laut ihm „versteht kein Mensch“, warum zwischen Messenger-Diensten und Telefongesprächen unterschieden wird. Erstere fallen unter das Telemediengesetz, letztere unter das Telekommunikationsgesetz. De Maizière will beide „zusammenschieben“ und die Vorratsdatenspeicherung zudem auf Social-Media ausweiten. Außerdem wären seinem Wunsch nach Webshops, Messenger-Dienste, Suchmaschinen, Dating-Communitys und sonstige Informationsdienste umfasst – es könnte quasi die gesamte Internetaktivität grundlos gespeichert werden.
Das Wirtschaftsministerium stellt sich vorerst gegen eine solche Ausweitung auf Telemedien. Doch wie lange dieser Widerstand anhält ist fraglich. De Maizière verfolgt seine Ziele auf unterschiedlichem Wege. Er fordert die Messenger-Metadatensammlung nicht nur im Bundestag, sondern auch in zwei Briefen an die EU-Kommision. Diese plant ohnehin Leitlinien zu verfassen, wie es den Mitgliedstaaten gelingen kann, mit nationalen Regelungen den EuGH-Vorgaben zur Datenspeicherung zu entsprechen. Es bleibt abzuwarten, ob die Bemühungen des Bundesinnenministers von Erfolg gekrönt sind. Durch das Urteil des EuGH lässt er sich bislang jedoch offensichtlich nicht den Wind aus den Segeln nehmen.