Unerlaubte Werbeanrufe: Bundesnetzagentur verhängt Rekordbußgeld

05. September 2017
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Telefonterror

Nachdem sich zahlreiche Verbraucher über Telefonterror beschwerten, wurde gegen einen deutschen Energievertragsanbieter von der Bundesnetzagentur ein Rekordbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Privatpersonen dürfen in Deutschland ohne vorherige Zustimmung nicht zu Werbezwecken angerufen werden.

In dem aktuelleren Fall waren bei der Bundesnetzagentur über 2500 Beschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe für Energielieferungsverträge des Unternehmens Energy2day GmbH eingegangen. Nun wurde das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen den Stromversorger verhängt. Erstmals wurde der gesetzlich vorgeschriebene Bußgeldrahmen von der Netzagentur ausgeschöpft. Wurden im Jahr 2015 insgesamt nur etwa 460.000 Euro an Bußgeldern wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt, verdoppelte sich der Betrag im Jahr 2016 mit 895.000 Euro beinahe. Dieses Jahr hat die Bundesnetzagentur bisher schon Bußgelder in Höhe von 800.000 Euro verhängt.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, teilte mit, dass härter gegen rechtswidrige Telefonanrufe vorgegangen werden soll, denn in Deutschland unterliegen Werbeanrufe  strengen Voraussetzungen und dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher getätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine ausländische Firma von einem deutschen Unternehmen mit der Telefonwerbung beauftragt wird. Laut der Bundesnetzagentur wurde im Auftrag von der Energy2day GmbH in Deutschland eine Werbekampagne von einer Marketing-Firma im Ausland gestartet. Obwohl die Anrufe von dem ausländischen Unternehmen getätigt wurden, war die Energy2day GmbH zur Verantwortung zu ziehen, da das Unternehmen als Auftraggeber bestimmte Aufsichtspflichten zu wahren hat.

Verbraucher sollten jegliche rechtswidrigen Anrufe bei der Bundesnetzagentur detailliert melden. Nur mit Hilfe der Verbraucher könne man gegen derartige Verstöße besser vorgehen. Auch wenn das gegen die Energy2day GmbH verhängte Bußgeld noch nicht rechtskräftig ist, setzt die Bundesnetzagentur damit ein deutliches Zeichen, verstärkt gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen. Energy2day GmbH hat nun die Möglichkeit Einspruch beim Amtsgericht Bonn einzulegen. Es bleibt abzuwarten wie sich der aktuelle Fall und die generelle Situation der rechtswidrigen Werbeanrufe weiter entwickelt.

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