Urheberrechtsverletzung: „Frag-den-Staat“ muss Glyphosat-Gutachten entfernen
Die Internetplattform „Frag-den-Staat“ hatte die Stellungnahme des BfR zum Glyphosat-Gutachten der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Basis des Informationsfreiheitsgesetztes Ende vergangenen Jahres veröffentlicht.
Daraufhin wurde ein beachtlicher Rechtsstreit losgetreten: Die Betreiber der Bürgmerinformationsplattform wurden wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Dagegen wehrte sich das Internetportal mit einer Feststellungsklage, die klären sollte, ob das Gutachten veröffentlicht werden durfte. Schließlich zog auch das Bundesinstitut vor Gericht. Vor dem Landgericht Köln beantragte die Behörde Eilrechtsschutz gegen die Veröffentlichung und berief sich auf ihr Urheberrecht an dem Gutachten – mit Erfolg.
Gericht: Stellungnahme des Bundesinstituts urheberrechtlich geschützt
Aus dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 19.03.2019 geht hervor, dass es sich bei der Stellungnahme des BfR nach Ansicht der Richter um ein „Sprachwerk, dass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist“ handelt. Die Internetplattform „Frag-den-Staat“ hätte die Stellungnahme, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gedient habe, entgegen des ausdrücklichen Hinweises ohne Zustimmung online gestellt und damit die Rechte des BfR verletzt.
„Frag-den-Staat“ hatte sich u.a. auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) gestützt. Dies helfe allerdings in der vorliegenden Streitigkeit nicht weiter, da schon der Anwendungsbereich des IWG nicht eröffnet sei, so die Kölner Richter.
Die Vertreter von „Frag-den-Staat“ kündigten jedoch bereits an, Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen zu wollen, da die Kammer, ihrer Meinung nach, die Pressefreiheit sowie europäische Regelungen zur Informationsfreiheit nicht ausreichend beachtet habe.
Recht auf Informationsfreiheit
Die Betreiber der Informationsplattform rufen alle Bürger dazu auf, ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und das Papier zu Krebsrisiken des Pflanzenschutzmittels Glyphosat selbst beim Bundesinstitut anzufragen. Die Behörde sei verpflichtet das Dokument allen Antragstellern kostenlos zuzuschicken, heißt es auf einer eigens dafür eingerichteten Unterseite des Portals. Von einer Veröffentlichung der Stellungnahme ist jedoch vorerst abzusehen.
Beschluss des LG Köln vom 19.03.2019, Az.: 14 O 86/19