Versicherungen und Autohersteller streiten um Autodaten
Im Falle eines Unfalls mit einem automatisierten Fahrzeug soll mithilfe von Aufzeichnungen auf einer sogenannten Blackbox geklärt werden, wer die Schuld am Unfall trägt. Grundsätzlich haftet der Autohersteller, wenn das Auto selbstständig fährt und der Fahrer nur dann, wenn er die Steuerung trotz Aufforderung durch die Elektronik nicht wieder selbst übernommen hat. Doch auch bei automatisiertem Fahren kann eine Teilschuld beim Fahrer verbleiben, er muss sich auch weiterhin zur Regulierung von Schäden an die Versicherung wenden, die Kfz-Haftpflicht bleibt. Der Einbau eines Datenspeichers ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nicht, wie die Berechtigten Zugang zu diesen Daten bekommen.
Die Daten sollen gemäß einem Konzept der Autoindustrie auf sichere Server beim Autohersteller überspielt werden. Dagegen wehren sich nun die Versicherungen und der TÜV. Die Daten seien auf den Servern der Autohersteller nicht vor Manipulation sicher und es könne nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei den gespeicherten um neutrale Daten handelt. Zudem könnten die Hersteller den Zugang zu den Daten unterbinden. Die Versicherungen verlangen das Einschalten eines unabhängigen Treuhändlers, der den Zugang zu den Fahrzeugdaten gewährleistet. Aufgrund der hohen Bedeutung der Daten soll es keinen exklusiven Zugang für Autohersteller oder sonstige beteiligte Interessengruppen geben.