Verstöße gegen die DSGVO: Frankreich verhängt Millionen-Strafe gegen Google

04. Februar 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
999 mal gelesen
0 Shares
Mann hält Weltkugel

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen den amerikanischen Internetgiganten Google verhängt. Dabei handelt es sich um die erste hohe Strafe einer europäischen Regulierungsinstanz, die aufgrund von Verstößen gegen die seit Ende Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen wurde. Die Datenschützer kritisierten vor allem die mangelnde Transparenz und den erschwerten Zugang der Nutzer zu den über sie gespeicherten Daten.

Die nationale französische Datenschutzbehörde, die Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL), hat vor dem Hintergrund der DSGVO eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google angeordnet. Damit ist die CNIL die erste europäische Regulierungsinstanz, die einen globalen Internetkonzern auf Grundlage der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzregeln abstraft. Auslöser für die Sanktionen waren Beschwerden der Organisation „None Of Your Buisiness“ (NOYB) des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems sowie der französischen Netzaktivisten „La Quadrature du Net“.

Nach Angaben der französischen Datenschützer hat Google seine Transparenz- und Informationspflichten verletzt. Konkret monierte die CNIL, dass Google seine Nutzer nicht klar und verständlich über die Verwendung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und zur Dauer von Datenspeicherungen seien für Nutzer nicht einfach genug zugänglich. Die entsprechenden Daten seien unklar formuliert und über mehrere Dokumente verteilt, sodass sich Nutzer über mehrere Links und Buttons durchklicken müssten.

Außerdem mahnte die CNIL an, dass Google eine gültige Zustimmung der Nutzer zur Anzeige personalisierter Werbung fehle. Nach Angaben des Internet-Konzerns wurde die Zustimmung der Benutzer zur Verarbeitung von Daten für die Personalisierung von Anzeigen zwar eingeholt. Diese Zustimmung ist aus Sicht der CNIL jedoch ungültig, da die Nutzer nicht ausreichend darüber informiert wurden, wie viele Google-Dienste von dieser Zustimmung betroffen sind.

Der Vorsitzende der Organisation NOYB, Max Schrems, begrüßte die Entscheidung aus Frankreich. Nach der Einführung der DSGVO hätten große Konzerne wie Google die DSGVO einfach „anders interpretiert“ und ihre Produkte nur oberflächlich angepasst. Es sei wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass dies nicht ausreicht. Als Reaktion auf die Sanktionen teilte der Internet-Konzern mit, er wolle nach einer ausführlichen Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall entscheiden. Google sei grundsätzlich entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer an Transparenz und Kontrolle über ihre Daten erfüllen.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO müssen internationale Konzerne mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, wenn sie in Hinblick auf Vorgaben des Datenschutzes gegen EU-Recht verstoßen. Ihnen drohen Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die in Frankreich gegen Google verhängte Geldstrafe dürfte für den Internetgiganten allerdings einen vergleichsweise geringen Betrag darstellen: Der Mutterkonzern Alphabet verbuchte 2017 einen Umsatz von 110,9 Milliarden Dollar (97,56 Milliarden Euro) und einen Gewinn von 12,7 Milliarden Dollar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a