Vorbeugender Markenschutz für neue Top-Level-Domains: Eintrag im Trademark Clearinghouse

23. Juli 2013
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Bislang war die Registrierung von neuen Domains auf länderspezifische und eine überschaubare Anzahl an generischen Top-Level-Domains (TLDs) (z.B. .com, .net, .org, .info, .biz, .pro, etc.) beschränkt. Ab Herbst 2013 plant die für die Verwaltung des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständige ICANN jedoch die Einführung von über 1.400 neuen Top-Level-Domains wie z.B. .berlin, .shop oder .tech.

Mit diesem Schritt vervielfacht sich nicht nur die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten für neue Domainanmeldungen, sondern insbesondere auch das Risiko für Markeninhaber, dass ihre Marken als Second-Level-Domain (SLDs) unter einer der neuen Top-Level-Domains angemeldet werden und es damit zu Markenrechtsverletzungen kommt. Um sich gegen dieses fast unüberschaubare Risiko erwehren zu können und die eigene Marke zu schützen, besteht für Rechteinhaber seit kurzem die Möglichkeit, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse eintragen zu lassen.

Bislang war die Registrierung von neuen Domains auf länderspezifische und eine überschaubare Anzahl an generischen Top-Level-Domains (TLDs) (z.B. .com, .net, .org, .info, .biz, .pro, etc.) beschränkt. Ab Herbst 2013 plant die für die Verwaltung des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständige ICANN jedoch die Einführung von über 1.400 neuen Top-Level-Domains wie z.B. .berlin, .shop oder .tech.

Mit diesem Schritt vervielfacht sich nicht nur die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten für neue Domainanmeldungen, sondern insbesondere auch das Risiko für Markeninhaber, dass ihre Marken als Second-Level-Domain (SLDs) unter einer der neuen Top-Level-Domains angemeldet werden und es damit zu Markenrechtsverletzungen kommt. Um sich gegen dieses fast unüberschaubare Risiko erwehren zu können und die eigene Marke zu schützen, besteht für Rechteinhaber seit kurzem die Möglichkeit, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse eintragen zu lassen.

Einführung der neuen generischen Top-Level-Domains

Im Januar 2012 führte die ICANN als zentrale Vergabestelle von Namen und Adressen im Internet die Möglichkeit ein, neue generische Top-Level-Domains anzumelden. Bis Mitte April 2013 wurden auf diese Weise über 1.400 neue generische TLDs registriert. Nach Prüfung durch die ICANN werden die neuen TLDs nun nach und nach freigeschalten, wobei die Inhaber der neuen TLDs als Vergabestelle auftreten.

Die neuen Domains lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:

1.    generische Begriffe, die zur freien Registrierung für Unternehmen und Privatpersonen freigegeben sind, z.B. „.shop“
2.    geographische Begriffe, z.B. „.berlin“
3.    Markenbegriffe, z.B. „.bmw“
4.    Begriffe mit internationalen Schriftzeichen, z.B. chinesischen Buchstaben

Neue Top-Level-Domains versus Markenschutz: Risiko von Markenverletzungen

Für Markeninhaber besteht mit dieser Neuerung zum einen jedoch das Risiko, dass sich Personen eine mit der Marke identische Second-Level-Domain (SLD) sichern, obwohl der  Markeninhaber selbst unter einer bestimmten neuen Top-Level-Domain gefunden werden möchte.  Zum anderen kann die Vergabe bzw. Verwendung der neuen generischen TLDs durch einen Dritten auch dann zu einer Markenrechtsverletzung führen, wenn der Markeninhaber selbst keine bestimmte Top-Level-Domain nutzen will, nämlich wenn die angemeldeten SLDs mit einer Marke identisch sind oder Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Zeichen besteht.

Markenschutz durch Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse

Aus diesem Grund hat die ICANN die Möglichkeit für Markeninhaber eingeführt, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse (TMCH) zu einem Pauschalbetrag von 150 Dollar pro Jahr und Marke eintragen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine zentralisierte Markendatenbank, in welcher die Markendaten abgespeichert werden. Die beim TMCH eingetragenen Marken werden daraufhin authentifiziert und den Betreibern der neuen TLDs der Zugriff auf die in die Datenbank eingetragenen Daten gewährt. Um diesen Schutz für Markeninhaber auch bzgl. jeder neuen generischen TLD gewährleisten zu können, verpflichtet die ICANN jeden der neuen TLD-Betreiber, den Trademark Clearinghouse-Service zu nutzen.

Vorteile einer Markeneintragung im Trademark Clearinghouse

Mit dem Eintrag der Marke im TMCH hat der Markeninhaber die folgenden Vorteile:

(1) Bevorrechtigte Registrierung in der Sunrise-Period

In der ersten Registrierungsphase („Sunrise“-Period) für eine der neuen TLDs werden Personen, deren Marken in dieser TMCH-Datenbank bereits eingetragen sind, bevorzugt bei der Registrierung der neuen SLDs berücksichtigt. Meldet also ein Dritter und der Markeninhaber ein Zeichen in dieser Phase an, so erhält der Markeninhaber immer die Domain, auch wenn der Dritte die Anmeldung als Erster durchgeführt hat. Erst nach dieser Phase verläuft die Vergabe der Domains nach dem bekannten „first come, first served“-Prinzip.

(2) Nutzung des sog. Trademark Claim Service

Nimmt ein Dritter die Registrierung einer neuen TLD vor, welche mit einer im TMCH registrierten Marke übereinstimmt, so erhält der Anmelder einen Hinweis, dass er möglicherweise die Markenrechte einer anderen Person verletzt. Er kann sich dann entscheiden, ob er seine Anmeldung zurücknimmt oder trotzdem durchführen möchte. Falls die Anmeldung dann durchgeführt wird, wird der im TMCH registrierte Markeninhaber über die mit seinem geschützten Zeichen identische Domainregistrierung benachrichtigt. Dadurch wird ihm ermöglicht, ein URS- bzw. UDRP-Verfahren zur Sperrung oder Übertragung des Domainnamens durchzuführen.

Fazit

Die elektronische Anmeldung im Trademark-Clearinghouse verlangt vom Markeninhaber zwar zunächst, dass er proaktiv tätig wird und seine Markendaten hinterlegt. Dieser Eintrag hat jedoch für ihn den großen Vorteil, dass er nicht selbständig nach neuen, möglicherweise rechtsverletzenden Registrierungen von neuen Domains suchen muss, sondern vielmehr auf etwaige Rechtsverletzungen hingewiesen wird. Der Markeninhaber hat dabei sogar die Möglichkeit, den Eintrag von bis zu 10 verschiedenen Schreibweisen pro Marke vorzunehmen, um auch geringfügige Abweichungen zu erfassen (z.B. bei Verwendung von Bindestrichen in der Domain).

Da mit der Einführung der neuen Top-Level-Domains nahezu unüberschaubar neue Domains registriert werden, bietet die Nutzung des Trademark Clearinghouse-Services der ICANN eine effektive Möglichkeit für Rechteinhaber, die eigene Marke vorbeugend – also noch vor Eintritt einer Rechtsverletzung – zu schützen. Inhabern von Markenrechten kann daher nur angeraten werden, diesen Service der ICANN auch zu nutzen.

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