Wegen AGB und Verhaltensweisen gegenüber Händlern: Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

03. Dezember 2018
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Warenlager eines großen Versandhauses

Auf zahlreiche Beschwerden gegen Amazon hin, hat das Bundeskartellamt nun ein Missbrauchsverfahren gegen den Internet-Giganten aus Seattle eingeleitet. Amazon wird vorgeworfen, auf Grundlage von missbräuchlichen Geschäftsbedingungen seine marktbeherrschende Position zu Lasten anderer Händler auszunutzen. Das Bundeskartellamt prüft nun die Substanz der Anschuldigungen.

Amazon in Doppelrolle – marktbeherrschende Stellung entscheidend

Problematisch ist insbesondere, dass Amazon selbst sowohl als Anbieter des wichtigsten Online-Marktplatzes und zugleich als dessen größter Player fungiert. Dies birgt zumindest das Potenzial auf Händler-Ebene sich zum Nachteil anderer Wettbewerber zu verhalten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes hebt diese Problematik hervor: „Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden.“ Und ist dabei selbst schärfster Konkurrent!

Die Beschwerden über die Geschäftsbedingungen und damit in Zusammenhang stehende Verhaltensweise sind weitreichend. Es gehe um Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, der Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, sowie Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial. Moniert wird zudem die Intransparenz im Bezug auf Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten und die Regeln zu Produktrezensionen, außerdem wecken die Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand den Unmut der Händler.

Zwar gibt die Wettbewerbsbehörde an, man müsse noch prüfen, ob Amazon überhaupt eine marktbeherrschende Stellung innehabe, denn nur dann würde das Verhalten kartellrechtliche Relevanz entfalten. Auf den größten – und einzig wirklichen – Konkurrenten, eBay, konnte man jedoch allein im letzten Jahr rund 10 Prozent im Bezug auf „Online-Aufmerksamkeit“ gut machen und steht deutlich an der Spitze. Der reine Marktanteil lag im letzten Jahr schätzungsweise bei gut 35-40%. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Wettbewerbshüter Amazon eine marktbeherrschende Stellung attestieren müsssen.

Auch die EU-Kommission ermittelt

Parallel zum Verfahren des Bundeskartellamts läuft eine Untersuchung der europäischen Kommission auf Basis des EU-Wettbewerbsrechts gegen das Unternehmen. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon, das deutsche und das europäische Verfahren ergänzen sich insoweit. Es steht der Verdacht im Raum, dass Daten zu Lasten der Marktplatzhändler gebraucht würden.

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