„Zu Werbezwecken“: Real lässt Gesichter seiner Kunden analysieren

27. Juni 2017
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digitale Gesichtsanalyse

Der Supermarktbetreiber Real lässt in einigen seiner Filialen Gesichter analysieren und will die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um Werbung zielgruppenorientiert anzupassen. Datenschutzexperten sind geteilter Meinung. Während der Hamburger Datenschutzbeauftragte dem Ganzen kritisch entgegensteht, erlaubt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Real den Einsatz der Technologie. Die Bielefelder Datenschutzorganisation Digitalcourage stellt derweil sogar Strafanzeige.

150 Millisekunden. So lange sind die Bilder angeblich im Speicher. In dieser Zeit analysiert die Kamera, wie lange sich der Kunde eine bestimmte Werbung anschaut, erfasst zudem das Geschlecht des Kunden und schätzt dessen ungefähres Alter. Die erfassten Daten werden an das Augsburger Unternehmen Echion übermittelt und dort ausgewertet. Die Kombination aus „Wie alt und welchen Geschlechts ist der Kunde?“ und „Was hat der Kunde sich wie lange angeschaut?“ soll Aufschluss darüber geben, wie Real die Werbung in den eigenen Märkten optimieren kann. Zielgruppenorientierte Reklame ist das Ziel. Weil die Bilder nur den Bruchteil einer Sekunde gespeichert werden und den Supermarkt nicht verlassen, ist alles anonym. Dieser Ansicht ist zumindest Real selbst. Das System wisse zu keinem Zeitpunkt, wer die gefilmte Person ist. Es entstünden deshalb auch keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ist anderer Meinung: „In dem Moment, in dem die Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Das System wurde vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht jedoch geprüft und für zulässig erachtet. Tatsächlich würden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine grundsätzliche Entwarnung gibt die Behörde jedoch nicht: „Unsere Aufgabe ist es, das derzeit laufende System zu prüfen. Wir testen nicht, was theoretisch mit der Technik möglich wäre.“ Hierin sieht die Bielefelder Datenschutzorganisation Digitalcourage die Gefahr und stellt Strafanzeige. Digitalcourage zufolge sei eine Identifizierung durch den Abgleich der Zeitstempel der Aufnahmen mit den Informationen der Kassensysteme möglich. Jedenfalls wird moniert, dass die Kunden nichts von dem Ausmaß der Überwachung wüssten und derzeitige, allgemein gehaltene Informationstafeln nicht ausreichen würden. Spezielle Hinweise, dass die Technologie in einem Supermarkt aktiv ist, erhalten die Kunden nicht. Ein Sprecher der Supermarktkette gab an, die Einkaufenden seien ausreichend informiert durch den gut sichtbaren Hinweis „Dieser Markt ist videoüberwacht“. Ob es sich um die Standard-Überwachung zur Prävention von Diebstahl handelt, oder um die eher unbekannte Gesichtsanalyse, weiß der Kunde dabei freilich nicht.

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