Zustimmung vom Bundeskartellamt: DocMorris darf Versandapotheke Apo-Rot übernehmen

07. August 2018
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Ein Arzt hält einen Miniatur-Einkaufswagen in der Hand, in dem sich Medikamente befinden

Der Übernahme der Versandapotheke Apo-Rot durch den Konkurrenten DocMorris steht nichts mehr im Wege. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der DocMorris Holding GmbH freigegeben, die Vermögenswerte des Apo-Rot Versandhandels der Apotheke am Rothenbaum Birgit Dumke e.K. zu erwerben. „Das Zusammenschlussvorhaben ist wettbewerblich unbedenklich“, so der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt.

DocMorris sei zwar die größte Versandapotheke in Deutschland. Trotzdem sehen die Wettbewerbshüter durch die Übernahme von Apo-Rot keine Gefahr für den Wettbewerb. Die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen liegen deutschlandweit bei unter einem Prozent an den Umsatzvolumen der rezeptpflichtigen Medikamente und unter fünf Prozent bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten

Nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamts stehen Versandapotheken im direkten Wettbewerb mit den stationären Apotheken. Deutschlandweit liege der Marktanteil aller Versandapotheken insgesamt bei derzeit rund 1,3 Prozent bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und bei rund 13,4 Prozent bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Den Angaben des Kartellamts zufolge stellen Versandapotheken für die Verbraucher eine zusätzliche Möglichkeit dar, ihren Bedarf mit rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten zu decken.

Selbst in Postleitzahlengebieten mit nur einer stationären Apotheke sei die gemeinsame Marktposition der Zusammenschlussbeteiligten wettbewerblich unbedenklich, da Verbraucher laut Bundeskartellamt sowohl auf zahlreiche andere Versandapotheken zurückgreifen, als auch stationäre Apotheken in benachbarten Regionen für ihre Medikamentenversorgung nutzen können.

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