Der EuGH hat entschieden, dass missbräuchliche Vertragsklauseln für Verbraucher nicht verbindlich sind und eine Anfechtung solcher nicht erforderlich ist. Vertragsklauseln sind von den Gerichten von Amts wegen zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich auch auf die eigene örtliche Zuständigkeit. Es ist Sache des Gerichts, die Missbräuchlichkeit der Klausel festzustellen. Diese liegt vor, wenn eine solche Klausel, ohne ausgehandelt zu werden, die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Sitz hat.
Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10 Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
Urteil des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 344/07 Eine Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedigungen mit der Formulierung "Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig" ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen unvereinbar und verstößt gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2a BGB.
Pressemitteilung Nr. 200/2008 des BGH zum Urteil vom 29.10.2008, Az.: VIII ZR 258/07 Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Leasinggesellschaft enthaltenen Rücktrittsrechts zu entscheiden.
Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10
Die AGB-Klausel eines Paket- und Postdienstleisters, nach der dieser eine Ersatzzustellung vornehmen darf, ist unzulässig, wenn diese nicht gleichzeitig die Verpflichtung enthält, dass der Adressat über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen ist.
Urteil des LG Stuttgart vom 25.03.2008, Az.: 17 O 649/05 Maßgeblich für eine Widerrufserklärung ist, ob sie den Empfängern vermittelt, dass an der Ausgangsmitteilung nicht festgehalten, sondern nunmehr das Gegenteil bekundet wird. ...
Urteil des BGH vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.
Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011, Az.: 6 W 55/11
Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.
Urteil des LG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 28 O 321/08 Im Rahmen von Affiliate-Netzwerken kann dem Affiliate die Beweislast, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm somit der vertragliche Provisionsanspruch zusteht, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich auferlegt werden. Eine solche Beweislastregel stellt gegenüber Unternehmern keine unangemessene Benachteiligung dar.
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