Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

18. März 2019

Sky zu nachträglichen Änderungen am Programm teilweise nicht berechtigt

Fernbedienung, Video on Demand
Urteil des LG München I vom 08.11.2018, Az.: 12 O 1982/18

Eine nachträgliche Änderung des Programminhalts ist für den Kunden nicht zumutbar und damit unwirksam, weil für diesen weder kalkulierbar noch absehbar ist mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist. Ein Änderungsvorbehalt bei Sportkanälen- und Paketen ist ebenfalls unwirksam, da die Klausel keine Einschränkungen den Umfang der möglichen Änderungen betreffend enthält. Eine weitere Klausel, wonach Sky den Vertrag aus technischen oder lizenzrechtlichen Gründen abändern kann ist weiter wirksam. Beide Seiten haben in diesem Fall ein Interesse an der Änderung des Vertrages und ein Kündigungsrecht wird in angemessenem Umfang gewährt.

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02. August 2018

Umfassender Haftungsausschluss eines Reiseportals unzulässig

Zwei Sonnenliegen von einem Sonnenschirmgeschützt, an einem karibischen Strand
Urteil des OLG München vom 12.04.2018, Az.: 29 U 2138/17

Ein Vermittlungsportal für Reiseleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weder die Haftung für grobes Verschulden bei Handlungen nach der Buchungsabwicklung, noch die Haftung für die Verfügbarkeit der Reiseleistung und ein Zustandekommen eines Vertrags mit einem Reiseanbieter ausschließen. Zudem sind die Klauseln des Reisevermittlers intransparent formuliert, was die Kunden des Portals unangemessen benachteiligt. Die, für den Unterlassungsanspruch nötige, Wiederholungsgefahr entfällt nicht mit Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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06. Oktober 2017

Mobilcom-debitel muss rechtswidrigen Gewinn an die Staatskasse abschöpfen

Ein Smartphone und Euro Münzen und Geldscheine
Urteil des LG Kiel vom 14.06.2017, Az.: 4 O 95/13

Der Mobilfunkanbieter bediente sich einer rechtswidrigen Klausel in ihren AGBs, wonach Vertragspartner eine Strafgebühr in Höhe von 4,95 Euro zahlen mussten, sofern sie ihren Mobilfunkanschluss in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht aktiv nutzten. Um den daraus resultierenden Gewinn wurde nun vor dem Landgericht Kiel gestritten. Ergebnis: Mobilcom-debitel muss ihren rechtswidrig erwirtschafteten Gewinn der Staatskasse zuführen. Die Summe der Addition der jeweiligen einzelnen Kleinschäden bleibt abzuwarten.

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18. Juni 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen als geistige Schöpfung

Urteil des OLG Köln vom 27.02.2009, Az.: 6 U 193/08 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind als Sprachwerk und somit als urheberrechtlich geschützte persönliche geistige Schöpfung anzusehen. Folglich stellt die unbefugte Verwendung durch einen Dritten eine Rechtverletzung zulasten des urheberrechtlich Berichtigten dar.

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30. Oktober 2017

Sofortüberweisung als einziges unentgeltliches Zahlungssystem?

Tastatur mit dem Aufdruck "Bezahlen"
Urteil des BGH vom 18.07.2017, Az.: KZR 39/16

Grundsätzlich darf ein Unternehmer nur ein Entgelt für eine bestimmte Zahlungsmöglichkeit im Internet (Paypal, Kreditkarte, Sofort-Überweisung...) erheben, wenn für den Verbraucher parallel eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht (§ 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB). Sofern aber eben dieses unentgeltliche Zahlungssystem wie Sofortüberweisung den Kunden zu einem vertragswidrigen Verhalten bestimmt, indem er gegen die AGB seiner Bank verstoßen würde, ist dieses jedenfalls nicht zumutbar. Dabei ist es keine Pflicht des Verbrauchers, zu prüfen, ob er im Einzelfall durch sein Verhalten gegen etwaige Sicherheitsbestimmungen der Bank verstoßen würde.

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20. November 2020

Der Hassrede verdächtiges Posting? Facebook zur vorübergehenden Löschung berechtigt

Tastatur mit roter "hate speech" Taste
Urteil des LG Frankenthal vom 08.09.2020, Az.: 6 O 23/20

Besteht bei einem geposteten Beitrag der Verdacht, dass dieser Hassreden verbreite, ist Facebook dazu berechtigt, diesen Beitrag während seiner Überprüfung zu löschen und den Nutzer zu sperren. Auch wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, stünden dem Facebook-Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. Anlass für diese Entscheidung war ein auf Facebook geteilter Beitrag eines Satiremagazins, von dessen Inhalt der für den Post Verantwortliche sich nicht distanzierte. Da der Beitrag auf eine mögliche Unterstützung der Nationalsozialisten hinwies, war Facebook aufgrund seiner AGBs zur Überprüfung und mithin zur vorübergehenden Löschung bzw. Sperrung berechtigt.

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29. Mai 2020 Top-Urteil

BGH: Aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu Werbezwecken notwendig

Cookie liegt auf der Tastatur eines Laptops
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16

Wie zuvor schon der EuGH hat auch der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordere, ansonsten wäre das vorformulierte Einverständnis in die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken unwirksam. Die entsprechende Regelung im Telemediengesetz (TMG) müsse europarechtskonform ausgelegt werden, sodass nun eine echte Einwilligung im Sinne eines „opt-in“-Verfahrens gelte. Damit ist gemeint, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

oranger Kuli auf Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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29. November 2022

AGB-Klausel zur Fernabschaltung unwirksam

Mann in einem Tesla
Urteil des BGH vom 26.10.2022, Az.: XII ZR 89/21

Eine AGB-Klausel, die dem Vermieter einer Autobatterie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Durch die Klausel erlangt der Vermieter nämlich Zugriff auf die Batterie und mittelbar auch den Zugriff auf das E-Fahrzeug, das für den Mieter infolge der Batteriesperrung nutzlos wird. Zwar besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Verhinderung der weiteren (Ab-)Nutzung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dieses rechtfertigt jedoch aufgrund der gesetzlichen Risikoverteilung bei Mietverhältnissen keinen derartigen weiten Eingriff in die Rechtssphäre des Mieters, so der BGH bei seiner Urteilsbegründung.

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