Urteile aus der Kategorie „Designrecht“

06. August 2021

Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus

Goldener Schokoosterhase mit goldenen Schokoladeneiern vor einem blauen Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 147/2021 des BGH zum Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20

Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.

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07. Oktober 2022

Keine Markenrechtsverletzung durch den Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie

Makrnegesetzbuch mit Hammer auf einem Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.06.2022, Az.: 6 U 40/22

Das Gericht hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Benutzung des Aufdrucks "BLESSED", auf einem Hoodie, die Markenrechte des Klägers beeinträchtige. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, dass Wörter auf der Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstücks vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden werden. Zudem sei der Aufdruck nicht markenmäßig, sondern dekorativ und nur zu rein beschreibenden Zwecken benutzt worden.

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22. August 2023

Keine Entschädigung für Design des „Ur-Käfers“

gelbes Retro Auto mit Gepäck auf dem Dach vor dem Strand
Urteil des LG Braunschweig vom 19.06.2019, Az.: 9 O 3006/17

Die Erbin eines Konstrukteurs eines Automobilherstellers forderte einen Fairnessausgleich gem. § 32a UrhG von dem Automobilkonzern, da ihr Vater alleiniger Urheber des Designs für den Ur-Käfer sei. Das LG Braunschweig sah die betreffenden Zeichnungen jedoch nicht als schutzfähiges Werk im Sinne des § 32a UrhG an, sodass die Klägerin mit ihrer Klage scheiterte. Das Gericht stellte jedoch unter anderem auch klar, dass § 32a UrhG auch für solche Werke gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes geschaffen wurden.

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22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.
Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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18. März 2024

Instagram-Post von Rihanna hat Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge

Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 06.03.2024, Az.: T-647/22

Das Europäische Gericht hat die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11.08.2022 bezüglich der Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters von Puma für Turnschuhe bestätigt. Diese Nichtigerklärung ging auf einen Antrag von Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) zurück, wobei eine frühere Offenbarung des Geschmacksmusters bemängelt wurde. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann gem. Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung geschützt werden, wenn sie neu sind und eine Eigenart aufweisen. Das Design ist nach Art. 5 und 7 der Verordnung neu, wenn es zwölf Monate vor Anmeldung noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges nicht bekannt sein konnte. Durch einen Instagram-Post von Rihanna Mitte Dezember 2014 (Instagram: badgalriri), auf dem sie gezeigt wird als sie den Vertrag zur Kreativdirektorin von Puma unterzeichnete, wurde nach Ansicht der EUIPO und des EuG aber das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wurde das Design zwölf Monate vor der Antragsstellung zur Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Jahr 2016 öffentlich zugänglich und damit die spätere Nichtigerklärung geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Puma kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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