Urteile aus der Kategorie „Designrecht“

30. März 2009

Wilder Streit um wilde Kerle

Pressemitteilung des LG München I vom 23.01.2009, Az.: 21 O 13662/07

Ein Illustrator wird aufgrund der Zeichnungen von Figuren oder Zeichnungen von Szenen mit fraglichen Figuren nicht Miturheber der literarischen Charaktere oder des gesamten literarischen Werkes. Daher wirkt dieser weder unmittelbar noch mittelbar an fraglichen Werken mit und kann keine Schadensersatzansprüche erheben.
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24. März 2010

EuG zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster – eine Frage der Kollision

Urteil des EuG vom 18.03.2010, Az.: T-9/07 Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann für nichtig erklärt werden, wenn es mit einem älteren, geschützten Geschmacksmuster kollidiert. Eine solche Kollision liegt nach Ansicht des Gerichts vor, wenn es unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei seiner Entwicklung keinen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer erweckt als das in Anspruch genommene ältere Geschmacksmuster. Je beschränkter die Gestaltungsfreiheit, desto eher reichen auch schon geringfügige Unterschiede zur Erzeugung eines unterschiedlichen Gesamteindrucks beim informierten Benutzer aus. 
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30. Juni 2009

Ewig dasselbe Cover

Urteil des LG München I vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09

Für ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter Beibehaltung der zentralen Bildelemente zum Cover bearbeitet worden ist, sind Nutzungsrechte vorzuweisen. Diese berechtigen unter Abbildung des Covers mit dem Foto zu werben. Es ist zu vermuten, dass Nutzungsrechte, wenn nicht anders festgelegt, unbefristet gelten sollen, um Tonträger möglichst dauerhaft mit einem unveränderten Artwork zu gestalten.

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18. März 2010

Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 876/08

Äußerst umfänglich, individuell und zeitaufwendig gestaltete Flash-Präsentationen erreichen die Schöpfungshöhe und sind daher als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Wer solche Flash-Animationen ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes sind die Honorare für Lichtbilder (MFM-Tabelle) als Anhaltspunkt heranzuziehen.
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26. Mai 2010

Weichen für Stuttgarter Hauptbahnhof sind gestellt

Urteil des LG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 17 O 42/10

Seit mittlerweile über 15 Jahren gibt es konkrete Pläne für den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ersten Schätzungen zufolge soll der aktuelle Entwurf ein ca. 4 Milliarden Euro schweres Projekt werden und den Bahnhof für die nächsten 10 Jahre in eine Großbaustelle verwandeln. Doch es gibt nicht nur die Befürworter für das Projekt "Stuttgart 21". Aktuell auf sich aufmerksam machte ein Erbe einer der Architekten des bestehenden Bahnhofes mit einer Klage gegen den teilweisen Neubau und die Umgestaltung.
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28. September 2011

1:0 para Apple: Samsung no puede vender si “Samsung Galaxy Tab 10.1” en Alemania

Sentencia del LG Düsseldorf (Tribunal Regional Düsseldorf) del 09/08/2011, ref.: 14c O 194/11

El fabricante de electrónica Samsung pierde el proceso sobre patentes de diseño contra el gigante informático Apple. La razón de la disputa ha sido un producto de Samsung, el “Samsung GalaxyTab 10.1” – un tablet PC cuyo diseño se asimila increíblemente al del “IPad2” de Apple. Apple ya dejó registrar las características de diseño distintivas para gozar de esa protección. El Tribunal Regional de Düsseldorf ha prohibido a Samsung el uso, especialmente la fabricación, la oferta y el márketing al igual que la importación y exportación en los países de la Unión Europea de su “Galaxy Tab 10.1”. Samsung ya ha anunciado su propósito de apelar.
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08. Juni 2012

Coca-Cola vs. Pepsi-Cola – Keine Verletzung des Markenrechts durch Flaschenform

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.06.2012, Az.: 315 O 310/11

Die PepsiCo Deutschland GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr weiterhin ihr Cola-Getränk in ihrer 0,2 Liter "Carolina-Glasflasche" anbieten. Die Coca-Cola Company ist Inhaberin einer dreidimensionalen Europäischen Gemeinschaftsmarke für ihre 0,2 Liter Cola-"Konturflasche". Auch wenn beide Flaschen eine taillierte Grundform haben, liegt keine hinreichende Ähnlichkeit vor. Deshalb wird in den Augen der angesprochenen Verbraucher durch die „Carolina-Flasche“ weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt noch die Kennzeichnungskraft der „Konturflasche“ als Marke beschädigt.
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06. April 2009

Gipürespitze II

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.08.2008, Az.: 5 U 38/07

Die Grundsätze der Schadensberechnung auf Herausgabe des Verletzergewinns nach der Entscheidung „Gemeinkostenanteil“ des BGH ( GRUR 2001,329 ) sind auch im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Schutzes von Modeneuheiten anzuwenden. Das modische Design von Damenunterwäsche kann nach den jeweiligen Umständen des Falls, insbesondere der Art und Weise des Vertriebs, als zu 60% ursächlich für die Kaufentscheidung eingeschätzt werden. Der günstigere Preis eines Plagiats gegenüber dem Original kann nur teilweise als Kaufursache berücksichtigt werden.
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22. April 2010

Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09

Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.
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09. September 2011

1:0 für Apple: Samsung darf seinen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in Deutschland nicht verkaufen

Im Geschmacksmuster-Rechtsstreit unterlag nun der Elektronikhersteller Samsung dem Computer-Riesen Apple. Gegenstand des Rechtsstreits war Samsungs Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" - ein Tablet-PC, dessen Gestaltung dem Apple-Produkt "IPad 2" verblüffend ähnlich sieht. Dessen charakteristische Gestaltungsmerkmale hatte sich Apple im Wege eines Geschmacksmusters schützen lassen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem Hersteller Samsung nun die Benutzung, insbesondere auch die Herstellung, das Anbieten und In-den-Verkehr-bringen, sowie die Ein - und Ausfuhr seines "Samsung Galaxy Tab 10.1" in der Europäischen Union.
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