Urteile aus der Kategorie „Designrecht“
„Kranhäuser“ – Miturheberschaft mehrerer Architekten
a) Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.
b) Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.
Puddingstreit: „Paula“ vs. „Flecki“
Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“
Apple vs. Samsung
Galaxy Tab 7.7 kopiert minimalistisches Design des iPads: Verkaufsverbot
Apples iPad zeichnet sich durch ein besonders minimalistisches Design aus, das sich von Tablet-PCs anderer Hersteller unterscheidet. Diese setzen auf Zierteile, Griffflächen oder andere Designelemente - nur Samsungs Galaxy Tab 7.7 bedient sich derselben Formensprache wie das iPad, weswegen das OLG Düsseldorf nun das Verkaufsverbot bestätigte. Zu ähnlich seien sich die Geräte, die wenigen Unterschiede könne man gänzlich auf technische Rahmenbedingungen zurückzuführen, und nicht etwa auf bewusst differenzierte Gestaltung.
Die Nachahmung des Rillendesigns eines Koffers kann unlauter sein
Kinderwagen II
Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 102/11
a) Die Partei, die ihre Ansprüche sowohl auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als auch auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite stützt, verfolgt ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen.
b) Der Schutzumfang des Klagemusters wird durch die Musterdichte bei den fraglichen Erzeugnissen einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand des Klagemusters vom Formenschatz andererseits bestimmt.
c) Aus dem Umstand, dass der informierte Benutzer übereinstimmenden Merkmalen des Klagemusters und des angegriffenen Modells, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung beimisst, folgt nicht, dass er Unterschieden in Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, ebenfalls nur eine geringe Bedeutung für den Gesamteindruck beilegt.
Werbung mit ®-Symbol ohne Markeneintragung ist unzulässig
Bei Werbung mit dem ®-Symbol muss auch eine entsprechende Markeneintragung oder Lizenzinhaberschaft des Werbenden vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Irreführung potentieller Kunden. Dies gilt auch, wenn die Werbung ausschließlich in einem Produktkatalog für spezifische Fachkreise erscheint. Für den Unterlassungsanspruch ist es ebenfalls irrelevant, wenn ein solcher Werbedruck lediglich aufgrund eines redaktionellen Versehens entstanden ist.