Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

20. Februar 2013 Kommentar

Admin-C haftet bei vielfacher Domain-Registrierung nicht ohne weiteres als Störer für Rechtsverletzungen von Dritten

Kommentar zum Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11

Wird eine Vielzahl von Domains erstmalig registrierbar und erfolgt sodann auch die Registrierung in großer Zahl, haftet der Admin-C nicht per se für Rechtsverletzungen Dritter. Eine Haftung kommt viel mehr nur dann in Frage, wenn besondere gefahrerhöhende Umstände einfallen. Lesen hierzu unseren Artikel zum aktuellen Urteil des BGH.

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22. Mai 2007

Zur Störerhaftung des Admin-C

Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06 Der Admin-C einer Domain haftet nicht als Mitstörer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des die Domain haltenden Betreibers einer Webseite.
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28. August 2008

Metrosex

Urteil des BGH vom 13.03.2008, Az.: I ZR 151/05

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Ver-letzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. ...
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15. Juni 2016 Top-Urteil

Zur Verletzung eines Namensrechts durch ausländische Top-Level-Domain

Verschiedene Top-Level-Domains sind vor buntem Hintergrund angeordnet
Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.

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02. November 2011

Missbrauch von Domainnamen – Löschung!

Pressemitteilung Nr. 172/2011 des BGH zum Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies ist erfüllt, wenn es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke handelt.
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22. Oktober 2012 Kommentar

Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“

Kommentar zum Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.

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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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07. Mai 2009

„wachs.de“, Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008

Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008, Az.: 408 O 274/07
Eine Internetadresse (hier "wachs.de") wird nur für Werbezwecke verwendet, wenn auf ihr ausschließlich Werbelinks veröffentlicht werden, die auf Aufgebote Dritter verweisen, sogenanntes Domain-Parking. Fällt die Nutzung einer solchen Domain in den Schutzbereich der geschützten Marke "wachs.de", kann der Markeninhaber nicht die Freigabe der Domain verlangen, jedoch aber Unterlassung.

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22. April 2013

Reichweite des Verstoßes gegen gerichtliches Verbot zur Namensnennung auf bestimmter Webseite

Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
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04. Mai 2010

Vergabe von ein- und zweistelligen Domains nach dem Prioritätsprinzip zulässig

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 21.10.2009, Az.: 3-10 O 38/09

Die Vergabe von ein- und zweistelligen Domains unter der Top-Level-Domain ".de" nach dem Prioritätsprinzip ab einem Stichtag gewährleistet ein Höchstmaß an Chancengleichheit für alle Bewerber der entsprechenden Domains. Eine vorzeitige Registrierung unter der Firmenbezeichnung "TV" ist somit nicht möglich. Der Einwand, dass Internet-Nutzer die Suche nach der Firma abbrechen, wenn die angewählte Domain unter der Firmenbezeichnung nicht das gewünschte Ergebnis bringt, setzte sich nicht gegen die Argumente des bewährten Prioritätsprinzips durch.
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