Beweislast bei unerwünschter E-Mail Werbung
Wer eine andere Person wegen unerlaubter E-Mail-Werbung in Anspruch nimmt, muss nachweisen, dass er auch Inhaber des Betreffenden E-Mail-Accounts ist. Erhält, im Falle einer Übernahme einer bereits bestehenden E-Mail-Adresse durch einen Dritten, dieser eine E-Mail, welche an den ursprünglichen Account-Inhaber gerichtet ist, besteht mangels Wiederholungsgefahr kein Unterlassungsanspruch, wenn dem Versender keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und dieser sicherstellt, dass zukünftig keine E-Mails mehr an diese Adresse versandt werden.